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7. Dezember 2016

Auto fahren bei Nebel

Nebel tritt jetzt in der kalten Jahreszeit recht häufig auf. Wichtig ist, dass bei stark eingeschränkter Sicht das Verhalten im Straßenverkehr an die geringere Sichtweite angepasst wird. Um trotz Nebel sicher am Ziel anzukommen, gilt es einige Regeln und Tipps zu beachten!

Um Unfälle mit dem Auto bei Nebel zu vermeiden ist es wichtig die Geschwindigkeit und den Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug der Sichtweite bzw. den Straßenverhältnissen anzupassen.

Um die Sichtweite richtig einzuschätzen kann man die Leitpfosten am Straßenrand als Orientierungshilfe benutzen – diese stehen jeweils mit einem Abstand von 50 Metern zu einander.

Beträgt die Sichtweite weniger als 50 Meter, so darf man auch auf Landstraßen und Autobahnen nicht schneller als 50 km/h fahren. Bei einer Sichtweite von 100 Metern wird empfohlen nicht schneller als 80 km/h zu fahren und bei einer Sicht von ca. 150 Metern beträgt die maximal empfohlene Höchstgeschwindigkeit 100 km/h.

Durch Nebel wird nicht nur die Sicht eingeschränkt auch die Geschwindigkeitswahrnehmung während der Fahrt verändert sich. Hinter dem Steuer hat man dann den Eindruck man fahre langsamer als es tatsächlich der Fall ist. Aus diesem Grund sollten sich Autofahrer und Autofahrerinnen hier nicht auf ihr Gefühl verlassen sondern die tatsächliche Geschwindigkeit vom Tacho ablesen.

Auch der verlängerte Bremsweg durch die feuchte Fahrbahn sollte nicht überschätzt werden um Unfälle zu vermeiden. Wenn es im Winter dann zu überfrierender Nässe kommt, ist besonders viel Vorsicht geboten. Generell sollte bei schlechter Sicht unbedingt ein größerer Sicherheitsabstand eingehalten werden.

Um bei Nebel möglichst gut zu sehen und auch gesehen zu werden ist die richtige Beleuchtung entscheidend. Bei schlechter Sicht durch Nebel, Regen oder Schnee ist der Einsatz der Nebelscheinwerfer sinnvoll, die immer zusammen mit dem Abblendlicht eingeschaltet werden müssen, wenn das Auto mit einem Nebelscheinwerfer ausgestattet ist. Bei zwei Nebelscheinwerfern ist es ausreichend zusätzlich die Begrenzungsleuchten – also das Standlicht – zu nutzen.

Nebelschlussleuchten dürfen erst bei Sichtweiten unter 50 Metern eingesetzt werden, andernfalls droht ein Bußgeld von 20 bis 35 Euro. Bei eingeschalteter Nebelschlussleuchte beträgt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit maximal 50 km/h.

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