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20. Juli 2015

Beschweren im Urlaub!

Schlechter Service, ein dreckiges Zimmer oder eine unfreundliche Behandlung sind Dinge, auf die man im Urlaub in der Regel keine Lust hat. Doch leider halten nicht alle Reise-Angebote, was sie bei der Buchung zuvor versprochen haben. Um den schwarzen Schafen unter den Hoteliers und Gastronomen in Zukunft auf den Leib zu rücken, können Urlauber in vielen europäischen Ländern ihrem Ärger in Beschwerdebüchern oder auf Beschwerdeblättern Luft machen. So zum Beispiel in Spanien oder Portugal. Dort werden diese regelmäßig von unabhängigen Inspektoren geprüft. Sowohl die Touristikbetriebe als auch Restaurants, Camping-Plätze und Hotels sind dabei verpflichtet, den Gästen auf Nachfrage ein Beschwerdeblatt bzw. Beschwerdebuch auszuhändigen.

Während Spanien-Urlauber das Beschwerdeblatt eigenständig an die zuständige Verbraucherbehörde schicken müssen, können sich Reisende auf die regelmäßige Kontrolle der Bücher in Portugal verlassen. In Griechenland sorgt stattdessen die Touristenpolizei dafür, dass die Beschwerden der Urlauber aufgenommen und weitergeleitet werden.

Eine andere Variante, um Beschwerden wirksam zu machen, ist eine Servicehotline. In Österreich gibt es beispielsweise die "Tourismus-Servicestelle". Sie vermittelt kostenlos zwischen Gast und Tourismusbranche. Ähnlich serviceorientiert denkt man auch in Polen. Hier können Urlauber ihre Beschwerden entweder in einem Gästebuch äußern oder sich im Notfall an die gebührenfreie Notfall-Hotline des Polnischen Fremdenverkehrsamts wenden.

Für die Mietwagenbranche gibt es vergleichbare Regelungen nicht, aber immerhin haben fünf große Mietwagenunternehmen sich zu einer Initiative zusammengeschlossen die verspricht, Abrechnungen transparenter zu gestalten und bei Schäden kulanter zu reagieren. Laut EU-Kommission handelt es sich hierbei um die Autovermieter Europcar, Sixt, Hertz, Avis-Budget und Enterprise. Auf diese Weise könnten viele Reklamationen verhindert werden, was insgesamt betrachtet sicherlich noch besser ist als ein gesetzlich geregeltes Beschwerdeverfahren.

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