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Mietwagen Bosnien und Herzegowina

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Mit dem Mietwagen Bosnien und Herzegowina erkunden

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Bosnien und Herzegowina in Kürze

  • Amtssprache: Bosnisch, Serbisch, Kroatisch
  • Hauptstadt: Sarajewo
  • Einwohnerzahl: 3,5 Mio.
  • Politischer Status: Parlamentarische Demokratie
  • Zeitzone: MEZ und MESZ
  • KFZ-Kennzeichen: BIH
  • Landeswährung: Konvertible Mark (KM)
  • Internationale Vorwahl: +387

Mit dem Mietwagen Bosnien und Herzegowina entdecken

Obwohl Bosnien und Herzegowina immer noch mit den Folgen des Bosnienkriegs zu kämpfen hat, öffnet sich der südosteuropäische Bundesstaat allmählich dem internationalen Tourismus. Touristenmagneten sind die beiden Metropolen Sarajewo und Mostar. Sie wurden größtenteils wieder aufgebaut und sind vollends auf Touristen eingestellt. Genauso der katholische Pilgerort Medugorje, in dessen Nähe Jugendlichen in den 80er Jahren angeblich die Jungfrau Maria erschienen ist.

Lässt man die Städte und Ort in Bosnien-Herzegowina einmal hinter sich, dann präsentiert sich das Land als wahre Naturschönheit. Ob beim Skifahren in den Gebieten Jahorina und Bjelašnica, beim Wasserrafting auf den Flüssen Neretva und Tara oder beim Drachenflug vom Gipfel des Visocica, das Land ist ein Paradies für Abenteurer und Aktivurlauber. Doch auch Naturliebhaber und Wanderer kommen auf ihre Kosten. Es gibt zahlreiche Nationalparks und Naturreservate.

Verkehrsregeln in Bosnien und Herzegowina

Da die Straßen oft nicht ausreichend markiert und viele der Straßen in einem schlechten Zustand sind, sollte man Nachtfahrten in Bosnien und Herzegowina vermeiden. Aufgrund von Diebstahl-Gefahr sollte das Auto bevorzugt in verschlossenen Garagen oder auf bewachten Parkplätzen abgestellt werden. Stellen Sie sicher, dass Sie auch bei kurzen Abwesenheiten wichtige Papiere, wie Reise- oder Ausweisdokumente oder Wertsachen, nicht im Fahrzeug liegen lassen.

Ansonsten herrscht in Bosnien und Herzegowina Rechtsverkehr. Der EU-Führerschein wird anerkannt (Für die Anmietung eines Mietwagens ist jedoch oft ein Internationaler Führerschein erforderlich). Zudem herrscht auf allen Straßen ganzjährig die Lichtpflicht.

Die Promillegrenze liegt bei 0,3%. Grundsätzlich wird vom Alkoholkonsum vor Fahrtantritt abgeraten. Für Fahrer unter 21 oder Fahranfänger, die eine Fahrerlaubnis erst seit weniger als 3 Jahren haben, gelten hingegen 0,0 Promille.

Allgemein sollte man im Straßenverkehr besonders vorsichtig sein. Kommt es durch das Verschulden des Fahrers zu einem Unfall mit Personenschaden, droht in Bosnien und Herzegowina oft eine Haftstrafe. Unabhängig von Ausmaß des Schadens, ist bei einem Unfall auf jeden Fall die Polizei zu benachrichtigen. Zusätzlich sollte man sich von der Polizei eine Unfallbestätigung, die sogenannte Potvrda, ausfüllen lassen. Im Falle eines Sachschadens ist das Ausfüllen eines Europäischen Unfallberichts ebenfalls sinnvoll.

Geschwindigkeitsbegrenzungen

  • Innerorts: 50 km/h
  • Außerorts: 80 km/h
  • Schnellstraßen: 100 km/h
  • Autobahnen: 130 km/h

Es wird empfohlen, sich an die Geschwindigkeiten zu halten. In Bosnien und Herzegowina werden oft Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt.

Artikel zum Thema Bosnien und Herzegowina in unserem Reiseblog

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