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2. November 2018

Was muss ich bei einem Unfall mit dem Mietwagen im Ausland beachten?

Der größte Teil der urlaubsfreudigen Deutschen verbringt seinen wohlverdienten Urlaub oftmals im Ausland und den am liebsten mit dem Auto. Doch andere Länder, andere Verkehrsregeln. Kein Wunder, dass es dort auch mal öfters knallt. Doch was tun, wenn man im Ausland einen Unfall hat? Was muss ich bei einem Unfall mit dem Mietwagen im Ausland beachten?

Das ist beim Unfall allgemein zu beachten

Zuallererst sollten Sie daran denken, auf keinen Fall ein Schuldgeständnis abzugeben. Rufen Sie außerdem die Polizei an, erst recht bei größeren Sachschäden und selbstverständlich auch bei Personenschäden. Des Weiteren sollten Sie nach Möglichkeit die Unfallstelle fotografieren, da diese bei einem eventuellen Streifall nützlich sein könnten. Besonders wichtig ist auch die Anfertigung eines Unfallprotokolls. Daher sollte im Handschuhfach immer der „Europäische Unfallbericht“ mitgeführt werden. In diesem werden der Unfallhergang, die Namen der Unfallgegner und andere wichtige Informationen notiert. Das Dokument können Sie auf den Websites der Automobilclubs herunterladen.

Ist das Fahrzeug des Unfallgegners im Ausland zugelassen, sollten Sie unbedingt auch nach der „Grünen Karte“ fragen. Obwohl das amtliche Kennzeichen in den meisten Fällen als Versicherungsnachweis ausreicht (das gilt für EU/EWR-Staaten) und generell keine „Grüne Karte“ mehr benötigt wird, kann sie sich bei einem Unfall als wertvolle Hilfe erweisen. In den übrigen CoB-Staaten muss eine grüne Karte aber nach wie vor mitgeführt werden.

Zum Schluss sollten Sie dann noch auf jeden Fall Ihre eigene Autohaftpflichtversicherung benachrichtigen und ihr Schaden umgehend melden. Das gilt auch dann, wenn Sie selbst nicht den Unfall verursacht haben. Denken Sie nach Ihrem Urlaub auch daran, dass Sie die Schadensregulierung organisieren.

Unfall mit dem Mietwagen im Ausland

Bei einem Unfall im Ausland mit dem Mietwagen hat, kann der Urlaub schnell zum Alptraum werden. Insbesondere dann, wenn die in Deutschland geltende Kfz-Haftpflicht des Fahrers nicht durch die sogenannte „Mallorca Police“ ergänzt wurde. Da die Decksummen der im Mietwagenangebot enthaltenen Versicherung im Ausland generell unter denen in Deutschland liegen, muss der Unfallverursacher diejenigen Kosten, die nicht von der Versicherung übernommen werden, ohne Police selbst tragen. Viel schlimmer kann es bei Personenschäden kommen, wenn in einigen Fällen Gesamtschadenssummen in Millionenhöhe erreicht werden. Informieren Sie sich vor Reiseantritt also, ob Ihre Haftpflichtversicherung auch die Mietwagennutzung im Ausland abdeckt und schließen Sie gegebenenfalls eine weitreichende Zusatzversicherung ab.

Bei einem Unfall sollten Sie dann unbedingt die Polizei informieren und an das Ausfüllen des Unfallberichts denken, da sonst der Versicherungsschutz in Gefahr ist. Informieren Sie vor Ort außerdem umgehend die Autovermietung über die Geschehnisse, bei der Sie nach Bedarf auch einen Ersatzwagen gestellt bekommen. Bei der Rückgabe des kaputten Fahrzeugs sollten Sie sich vom Vermieter einen Schadensbericht ausstellen lassen sowie alle wichtigen Dokumente, wie Mietvertrag, Nachweis über die Zahlung der Kaution und der Selbstbeteiligung, mitführen. Zurück in der Heimat müssen Sie dann nur noch alle wichtigen Dokumente (Unfallbericht d. Polizei, Schadensbericht d. Vermieters, Kopie d. Mietvertrages, Zahlungsnachweis Kaution) bei der Autovermietung einreichen.

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