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7. September 2017

Mietwagen-Versicherungen: die Vollkaskoversicherung

Versicherungsbedingungen bei Mietwagen unterscheiden sich von Land zu Land stark, aber im Falle der Kaskoversicherung bestehen auch innerhalb eines Landes, von Autovermietung zu Autovermietung, große Unterschiede.

Was versichert die Kaskoversicherung?

Während die KFZ-Haftpflichtversicherung die Schäden abdeckt, die Dritten durch den Betrieb des Autos entstehen, deckt eine Kaskoversicherung Schäden am eigenen (also dem kaskoversicherten) Fahrzeug. Eine Kaskoversicherung ist keine Pflicht, es kann also jeder Fahrzeughalter und jede Fahrzeughalterin selbst entscheiden, ob und in welchem Umfang er oder sie eine solche Police für das eigene Auto abschließen möchte. Dementsprechend gibt es hier auch bei Mietwagenangeboten große Unterschiede.

Alle Angebote haben gemeinsam, dass die Haftung unter bestimmten Umständen ausgeschlossen ist. Dazu gehören Schäden, die auf Grund grober Fahrlässigkeit (z.B. Fahren unter Drogeneinfluss) entstanden sind, Schäden im Zusammenhang mit Erdbeben oder Kriegsereignissen und vorsätzlich herbeigeführte Schäden. In vielen Tarifen sind auch reine Reifenschäden nicht versichert.

Teilkaskoversicherung

Eine Teilkaskoversicherung greift nur bei ganz bestimmten Schäden, dazu gehören unter anderem: Diebstahl des Fahrzeugs, Glasbruchschäden, Schäden durch Marderbisse oder Zusammenstöße mit Haarwild sowie Unwetterschäden.

Schäden an der Karosserie des Fahrzeugs werden nicht durch eine Teilkaskoversicherung abgedeckt – im Falle eines (selbstverschuldeten) Unfalls, müsste der Schaden also vom Halter oder von der Halterin selbst getragen werden.

Teilkaskoversicherungen werden mit oder ohne Selbstbeteiligung angeboten.

Vollkaskoversicherung

Eine Vollkaskoversicherung schließt die Leistungen der Teilkaskoversicherung mit ein und deckt zusätzlich auch Schäden an der Karosserie sowie Vandalismusschäden ab. Auch hier gibt es Angebote mit oder ohne Selbstbehalt im Schadenfall.

Die Selbstbeteiligung im Schadenfall

Schließt man eine Kaskoversicherung für sein Privatfahrzeug ab, hat man die Wahl zwischen Tarifen mit einer Selbstbeteiligung im Schadenfall oder einer – in der Regel teureren Police – ohne Selbstbeteiligung. Bei Tarifen mit Selbstbeteiligung trägt im Falle eines Schadens oder Diebstahls eine bestimmte – vertraglich festgelegte – Summe der bzw. die Versicherte und die restlichen Kosten übernimmt die Versicherungsgesellschaft. Bei einer Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung wird die Rechnung zur Beseitigung aller versicherten Schäden komplett von der Versicherung getragen.

Die meisten Mietwagenangebote enthalten von Hause aus einen Vollkaskoschutz mit Selbstbeteiligung, wobei es auch Basistarife ganz ohne Kaskoversicherung gibt. In der Regel bieten die Autovermietungen Zusatzversicherungen an, die die Selbstbeteiligung senken oder ganz ausschließen.

Da viele Autovermietungen keine Kasko-Versicherungspolicen bei Versicherungsgesellschaften abschließen, wird in den Angeboten dann von „Vollkaskoschutz“ oder „Haftungsbeschränkung im Schadenfall“ und nicht von einer „Vollkaskoversicherung“ gesprochen. Für die Mieter und Mieterinnen spielt es keine Rolle, wie die Leistung genannt wird. Wichtig ist, ob ein entsprechender Versicherungsschutz enthalten ist und ob es eine Selbstbeteiligung gibt.

Die Höhe der Selbstbeteiligung unterscheidet sich von Land zu Land und auch von Autovermietung zu Autovermietung.

Vollkaskoschutz mit Rückerstattung der Selbstbeteiligung

Bei Angeboten von Mietwagenbrokern (wie z.B. Auto Europe oder Car del Mar) gibt es oft Angebote „mit Rückerstattung der Selbstbeteiligung im Schadensfall“. In diesen Fällen haften die Mieter und Mieterinnen der lokalen Autovermietung gegenüber mit einer Selbstbeteiligung. Normalerweise muss dann eine recht hohe Kaution für das Fahrzeug hinterlegt werden. Sollte es zu einem Schaden oder Diebstahl kommen, behält die Autovermietung die Kaution ein bzw. bucht einen Betrag bis maximal zur vereinbarten Selbstbeteiligung ab. Diese (von der Autovermietung berechnete) Summe, erstattet dann im Nachhinein der Mietwagenbroker, wenn ein entsprechender Tarif gewählt wurde.

Am Ende des Tages hat man dann also keine Selbstbeteiligung gezahlt, allerdings muss man im Falle eines Schadens erstmal in Vorleistung gehen. Diese Variante ist etwas umständlicher als eine Versicherung ganz ohne Selbstbeteiligung, jedoch ist sie im Normalfall auch deutlich günstiger.

In manchen Fällen sind Schäden an Glas- und Reifen der Mietwagen von der Erstattung ausgeschlossen oder müssen extra abgesichert werden.

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