Fahrverbot bei allen Straftaten
Am 21.12.2016 wurde vom Bundeskabinett beschlossen, dass zukünftig Fahrverbote als Nebenstrafen bei allen Straftaten verhängt werden dürfen. Das gilt also auch dann, wenn die Straftat gar nicht im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs steht.
Mit anderen Worten – auch wenn man gar kein eigenes Auto hat kann das Gericht bei einer Verurteilung zum Beispiel wegen Schwarzfahrens oder Diebstahls ein Fahrverbot von bis zu 6 Monaten verhängen.
Bisher konnten Fahrverbote nur für eine Dauer von maximal drei Monaten verhängt werden und das auch nur, um ein Delikt im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr zu ahnden. …