Selbstbeteiligung

Versicherung greift nicht bei grob fahrlässiger Beschädigung des Mietwagen

AutounfallWer einen Mietwagen bucht, achtet normalerweise nicht nur darauf das passende Auto auszuwählen, sondern auch auf das mitgebuchte Versicherungspaket. Die meisten Mietwagenangebote beinhalten von Hause aus einen Kaskoschutz mit einer Selbstbeteiligung – die Höhe der Selbstbeteiligung ist dann abhängig von der gebuchten Fahrzeugkategorie und dem Anmietland und unterscheidet sich von Autovermietung zu Autovermietung.

Viele Vermieter bieten Zusatzversicherungen an, mit denen der Selbstbehalt im Schadenfall auf Null reduziert werden kann. Eine andere Möglichkeit sich gegen Schäden am Mietwagen abzusichern ist eine Zusatzversicherung, die einem die Selbstbeteiligung im Nachhinein wieder erstattet, wenn sie denn fällig wurde. …

Mietwagen-Versicherungen: die Vollkaskoversicherung

Unfall Mietwagen VersicherungVersicherungsbedingungen bei Mietwagen unterscheiden sich von Land zu Land stark, aber im Falle der Kaskoversicherung bestehen auch innerhalb eines Landes, von Autovermietung zu Autovermietung, große Unterschiede.

Was versichert die Kaskoversicherung?

Während die KFZ-Haftpflichtversicherung die Schäden abdeckt, die Dritten durch den Betrieb des Autos entstehen, deckt eine Kaskoversicherung Schäden am eigenen (also dem kaskoversicherten) Fahrzeug. Eine Kaskoversicherung ist keine Pflicht, es kann also jeder Fahrzeughalter und jede Fahrzeughalterin selbst entscheiden, ob und in welchem Umfang er oder sie eine solche Police für das eigene Auto abschließen möchte. Dementsprechend gibt es hier auch bei Mietwagenangeboten große Unterschiede. …

Unterwegs mit dem Mietwagen

Unterwegs mit dem MietwagenZufrieden nach der langen Anreise und der Abholungs-Prozedur sitzt man endlich im Mietwagen und kann entspannt in den wohlverdienten Urlaub starten. Flexibel und spontan können jetzt die geheimen und entlegenen Ecken der ausgewählten Urlaubsregion erkundet werden. An jeder Straßengabelung und hinter jeder Kurve erwartet Mietwagenreisende ein neues und spannendes Abenteuer voller unvergesslicher Momente.

Doch wie es der Zufall manchmal will, bleibt man auch als Mietwagen-Fahrer von Unfällen nicht verschont – sei es durch Fremd- oder Eigenverschuldung. In einem solchen Fall sollte man zuallererst einen kühlen Kopf bewahren und zunächst einmal die Unfallstelle sichern und gegebenenfalls erste Hilfe leisten. Falls notwendig sollten außerdem der Rettungsdienst und in jedem Fall die Polizei benachrichtigt werden, gerade dann, wenn ein Unfallgegner beteiligt ist. Auch wenn kein weiteres Auto beteiligt ist, sollte die Polizei informiert werden. Wichtig ist nämlich in beiden Fällen, dass das Unfallprotokoll, das sich im Mietwagen befindet, ausgefüllt wird, damit der Versicherungsschutz gewährleistet ist. …

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