Vollkasko

Kreditkarte mit Mietwagenversicherung

KreditkartenMietwagen müssen in der Regel mit einer Kreditkarte bezahlt werden und die meisten Mietwagenkunden möchten sich gegen Schäden am Mietauto absichern. Da verwundert es nicht, dass manche Kreditkarteninstitute seit einigen Jahren mit einer inkludierten Mietwagenversicherung anbieten.

Was sich nach einer Win-Win-Situation für die Kunden und Kundinnen anhört, ist nicht immer ohne Einschränkungen zu empfehlen. Folgende Punkte sollte man bei der Auswahl der Kreditkarte mit Mietwagenversicherung unbedingt berücksichtigen: …

Mietwagen-Versicherungen: die Vollkaskoversicherung

Unfall Mietwagen VersicherungVersicherungsbedingungen bei Mietwagen unterscheiden sich von Land zu Land stark, aber im Falle der Kaskoversicherung bestehen auch innerhalb eines Landes, von Autovermietung zu Autovermietung, große Unterschiede.

Was versichert die Kaskoversicherung?

Während die KFZ-Haftpflichtversicherung die Schäden abdeckt, die Dritten durch den Betrieb des Autos entstehen, deckt eine Kaskoversicherung Schäden am eigenen (also dem kaskoversicherten) Fahrzeug. Eine Kaskoversicherung ist keine Pflicht, es kann also jeder Fahrzeughalter und jede Fahrzeughalterin selbst entscheiden, ob und in welchem Umfang er oder sie eine solche Police für das eigene Auto abschließen möchte. Dementsprechend gibt es hier auch bei Mietwagenangeboten große Unterschiede. …

Versicherung haftet nicht bei Alkohol am Steuer

Alkoholkontrolle Alkoholisiert ans Steuer – dass das keine gute Idee ist, wird wohl den meisten Autofahrern und Fahrerinnen klar sein. Die Auswirkungen von Alkohol, z.B. ein verlangsamtes Reaktionsvermögen, verringerte Aufmerksamkeit und beeinträchtigtes Sehvermögen, sind kontraproduktiv für die Sicherheit im Straßenverkehr und ergeben zusammen mit einer erhöhten Risikobereitschaft eine gefährliche Mischung.

Drastische Strafen bei Alkohol am Steuer

Abgesehen davon drohen drastische Strafen, wenn man alkoholisiert am Steuer eines Fahrzeugs angetroffen wird. Wer sich auffällig verhält (z.B. Schlangenlinien fährt) oder gar einen Unfall verursacht, muss mit 7 Punkten in Flensburg, Führerscheinentzug und einer Geldstrafe oder unter Umständen einer Freiheitsstrafe rechnen. Das gilt selbst wenn man unauffällig unterwegs ist, aber mit einem Blutalkoholwert von 1,1 ‰ oder mehr hinter dem Lenkrad angetroffen wird. …

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