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31. Januar 2019

Was bedeutet der Brexit für Urlauber aus der EU?

Der 29. März 2019 steht vor der Tür und damit das Datum, an dem Großbritannien höchstwahrscheinlich aus der EU austreten wird. Wenn in den kommenden Wochen nicht noch ein Abkommen zwischen der EU und Großbritannien zustande kommt, dann erwartet uns Ende März der sogenannte "Hard Brexit" - also ein EU-Austritt ganz ohne Vereinbarungen zwischen Großbritannien und der EU. Für die Beziehungen zwischen den einzelnen EU-Ländern und Großbritannien gelten dann erstmal die Regelungen der Welthandelsorganisation (WTO).

Ein solcher Hard Brexit hätte zumindest kurzfristig gravierende Folgen für Reisende, die einen Trip nach Großbritannien planen. Immerhin besuchen jedes Jahr etwa 3 Millionen Urlauber und Geschäftsleute aus Deutschland das Land.

Mit welchen Folgen man ganz konkret rechnen muss, lässt sich im Moment schwer abschätzen. Die wahrscheinlichsten Auswirkungen auf Urlauber haben wir hier zusammengefasst.

Auswirkungen auf den Flugverkehr

Falls bis zum 29. März keine Regelung über den Flugverkehr zwischen der EU und Großbritannien getroffen wird, könnte diesbezüglich - zumindest für eine Weile - ein ziemliches Durcheinander herrschen. Denn nach derzeitigem Stand dürfen britische Fluggesellschaften weder in einem EU-Land landen, noch Flüge innerhalb von EU-Staaten anbieten. Letzteres betrifft vor allem Passagiere der Billigfluggesellschaften Easyjet und Ryanair. Beide Unternehmen haben mittlerweile Tochtergesellschaften in EU-Staaten gegründet um auf dem Kontinent weiterhin günstige Flüge anbieten zu können. Auch die deutschen Unternehmen Condor und Tuifly gehören zu Konzernen, die in Großbritannien ihren Hauptsitz haben.

Vollständig zum Erliegen wird der Flugverkehr zwischen der EU und Großbritannien nicht kommen, denn es wurden im vergangenen Jahr einige Notfallmaßnahmen beschlossen. Diese beinhalten Ausnahmeregelungen, so dass die wichtigsten Flugverbindungen aufrecht erhalten werden können.

Dennoch ist damit zu rechnen, dass nach einem harten Brexit eine Reihe von Flügen ausfallen werden.

Ein- und Ausreise

Großbritannien war trotz EU-Mitgliedschaft nie Teil des Schengen-Raums, so dass Passkontrollen bei der Ein- und Ausreise immer die Regel waren. Allerdings reicht bisher ein Personalausweis für die Einreise aus. Solange kein anderslautendes Abkommen getroffen wird, kann es sein, dass man in Zukunft einen Reisepass und unter Umständen sogar ein Visum braucht um nach Großbritannien einreisen zu können.

Experten gehen allerdings davon aus, dass es zwischen den EU-Staaten und Großbritannien eine Regelung wie in Norwegen geben wird. EU-Bürger können sich dort 90 Tage lang ohne Visum aufhalten. Das empfiehlt zumindest die EU-Kommission. Umgekehrt dürften sich dann auch britische Reisende 90 Tage ohne Visum in der EU aufhalten. Allerdings muss eine solche Regel erst einmal vereinbart werden. Bisher ist unklar, ob und wann das geschieht.

Wer mit dem eigenen Auto oder einem Mietwagen vom europäischen Festland nach England reist, sollte ab Ende März auf jeden Fall die grüne Versicherungskarte dabei haben. Sie belegt, dass für das Fahrzeug im Heimatland eine Kfz-Versicherung besteht. Innerhalb der EU muss die Karte nicht mitgeführt werden - hier reicht das amtliche Kennzeichen des Autos aus, um die Versicherung nachzuweisen.

Urlauber, die mit Hund oder Katze nach Großbritannien reisen, müssen beachten, dass für die Einreise von Haustieren in / aus Nicht-EU-Ländern deutlich strengere Vorschriften gelten, als innerhalb der EU.

Mietwagen in Großbritannien

Es ist davon auszugehen, dass EU-Führerscheine auch in Zukunft in Großbritannien akzeptiert werden, so dass zusätzlich ein internationaler Führerschein mitgeführt werden muss. Allerdings müsste dies in einem Abkommen zwischen der EU und Großbritannien geregelt werden - ob das bis zum 29. März erledigt ist, ist fraglich.

Wer im Frühjahr 2019 einen Mietwagen in Großbritannien gebucht hat, sollte bei der Anmietung am Schalter der Autovermietung wahrscheinlich nicht auf Schwierigkeiten stoßen. Die Autovermieter haben ja nach wie vor ein Interesse daran, die Leihwagen an den Mann und an die Frau zu bringen.

Braucht man eine Auslandskrankenversicherung?

Gesetzlich krankenversicherte EU-Bürger sind automatisch Inhaber der europäischen Krankenversicherungskarte EHIC. Diese ist auf der Rückseite der deutschen Versicherungskarte abgedruckt. Im Krankheitsfall können Versicherte bisher in Großbritannien einen Arzt bzw. ein Krankenhaus des National Health Service (NHS) aufsuchen und werden dort ohne Zuzahlung behandelt.

Nach einem Brexit ohne entsprechendes Abkommen wird die europäische Krankenversicherungskarte in Großbritannien nicht mehr gültig sein. Reisende sollten deshalb eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abschließen um nicht auf hohen Kosten für medizinische Behandlungen sitzen zu bleiben.

Für privat versicherte Reisende ändert sich durch den Brexit in diesem Fall nichts.

Zollbestimmungen

Ganz sicher werden sich die Zollbestimmungen hinsichtlich der Ein- und Ausfuhr von Waren verändern, wenn der Brexit vollzogen wird.

Wer einen ausgedehnten Shopping-Trip in London, Leeds oder Liverpool plant, sollte sich vorher über die Zollvorschriften nach einem Brexit informieren. Solange Großbritannien kein Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums oder eben der EU ist, gelten Obergrenzen für die zollfreie Ausfuhr von Waren.

Bisher gelten beispielsweise für Alkohol und Tabak großzügige Freimengen. Wer sich in Zukunft vor Ort zum Beispiel mit schottischem Whisky eindecken möchte, darf dann nur noch einen Liter davon zollfrei in die EU einführen.

Andererseits wäre nach dem EU-Austritt wieder zollfreies Einkaufen am Flughafen möglich. Besonders Tabakwaren und Alkohol können so vergleichsweise günstig eingekauft werden.

Roaming, Kartenzahlung, Wechselkurs

Es ist möglich, dass einige Telefongesellschaften nach einem harten Brexit wieder Roaming-Gebühren für Großbritannien einführen. Schließlich wurden die Gebühren nur innerhalb der EU beziehungsweise innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums abgeschafft. Einige Gesellschaften, zum Beispiel die Telekom, haben allerdings schon signalisiert, dass sie Großbritannien auch nach einem EU-Austritt weiter in den EU-Tarif eingruppieren werden. Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, sollte man sich vor der Reise bei dem Telefonanbieter nach den Tarifen erkundigen.

Mehrkosten können auch bei der Zahlung mit Kreditkarte auf Reisende zukommen. Bisher verbietet eine EU-Richtlinie bei Kreditkartenzahlung im EU-Ausland zusätzliche Gebühren zu berechnen. Wenn diese Richtlinie nach einem Hard Brexit in Großbritannien nicht mehr relevant ist, dürfen die Kreditkarteninstitute den Verbrauchern wieder zusätzliche Gebühren für den Auslandseinsatz in Rechnung stellen.

Ein Gutes hat der Brexit für ausländische Urlauber aber doch. Das britische Pfund hat gegenüber dem Euro in den letzten Monaten an Wert verloren, so dass ein Urlaub auf der Insel bzw. in Nordirland im Verhältnis billiger ist als noch vor ein paar Jahren.

 

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