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10. September 2014

Zweitfahrer eintragen nicht vergessen!

Wer lange Geschäfts- oder Urlaubsreisen mit dem Mietwagen bestreitet, der ist meistens nicht alleine unterwegs. Wie praktisch, dass man sich dann beim Fahren abwechseln kann. Doch aufgepasst! Ist der weitere Fahrer überhaupt als Zusatzfahrer eingetragen?

Sollte ein nicht im Mietvertrag eingetragener Fahrer nämlich einen Unfall verursachen, ist es wahrscheinlich, dass der Mieter alle damit verbundenen Kosten in voller Höhe trägt und keinen Versicherungsschutz mehr genießt. Wenn es also einen zweiten Fahrer bei einem Mietwagen gibt, dann sollte man diesen gleich mit anmelden.

Die Anmeldung erfolgt in der Regel problemlos bei den Autovermietungen, indem die Anzahl der Fahrer inklusive Name eingetragen wird. In den meisten Fällen ist die Eintragung eines Zusatzfahrers mit extra Kosten verbunden. Daher ist es wichtig, schon im Voraus die jeweiligen Bedingungen der jeweiligen Autovermietungen miteinander zu vergleichen.

Auf jeden Fall ist es erforderlich, dass der Zusatzfahrer das von der Autovermietung geforderte Mindestalter hat und eine gültige Fahrerlaubnis besitzt. Diese muss er bei der Abholung des Mietwagens und beim Aufsetzen des Vertrages vorlegen.

Und wenn das alles geklärt ist, dann kann die Reise los gehen.

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