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Mietwagen Versicherung

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Welche Mietwagen-Versicherungen sind sinnvoll?

Unser tägliches Leben ist ohne Versicherungen kaum noch vorstellbar. Wir sichern uns gegen alle möglichen und manchmal auch unmöglichen Unwägbarkeiten ab. Schließlich kann man sich mit einem kleinen „Fehltritt“ schnell in Schwierigkeiten bringen und im schlimmsten Fall sogar wirtschaftlich ruinieren. Auch bei der Anmietung eines Mietwagens spielt die richtige Versicherung eine wichtige Rolle. Jedoch ist das Angebot an Versicherungspaketen so groß, dass man dabei schnell den Überblick fürs Wesentliche verliert. Wir verraten Ihnen, auf welche Mietwagen-Versicherung Sie nicht verzichten sollten.

Die wichtigsten Versicherungen im Überblick

Vollkaskoversicherung

Solange sich der von der Autovermietung an Sie überlassene Mietwagen in Ihrem Besitz (nicht in Ihrem Eigentum) befindet, sind Sie als Mieter, für ALLE Schäden am Fahrzeug, gegenüber der Autovermietung schadenersatzpflichtig. Fahren Sie also schuldhaft gegen ein anderes Fahrzeug, gegen einen Baum oder durch ein Riesenschlagloch, so wird die Autovermietung Ihnen die Reparaturkosten des Mietwagens in Rechnung stellen.

Gerne wird dabei vergessen, dass die Haftung des Mieters nicht nur die Schäden aus dem Betrieb des Mietwagens betrifft. Auch für Schäden aus dem ruhenden Verkehr ist der Mieter haftbar. Sie parken zum Beispiel den Mietwagen abends vor dem Hotel. In der Nacht beschädigt ein Unbekannter (z.B. Unfallflucht) den Mietwagen, so ist dies keineswegs das Problem der Autovermietung.

Ein weiterer häufig falsch interpretierter und auch umstrittener Zeitraum ist die Abgabe eines Mietwagens außerhalb der Öffnungszeiten. Die Haftung des Mieters endet nicht mit dem Abstellen des Mietwagens, sondern mit der Rücknahme des Fahrzeuges durch die Autovermietung. Das kann viele Stunden später erfolgen.

Gegen alle vorgenannten Risiken schützt Sie der Abschluss einer Vollkaskoversicherung. Viele Autovermietungen nennen die Vollkaskoversicherung auch Haftungsbegrenzung. Bestand zum Schadenzeitpunkt keine Vollkaskoversicherung, Haftungsbegrenzung oder Vollkaskoschutz, so ist der Mieter unter Umständen bis zum Fahrzeugwert haftbar.

Info-Box

Mietwagen ohne Selbstbeteiligung: Eine Mietwagen-Versicherung ohne Selbstbeteiligung meint die Mietangebote mit "Erstattung der Selbstbeteiligung".
Das heißt: Sollte es während der Anmietung zum Schadensfall kommen, müssen Sie an den Autovermieter vor Ort die Summe der Selbstbeteiligung vorerst zahlen. Jedoch bekommen Sie diese später von dem Veranstalter zurück.

Zusammenfassend bleibt kaum eine andere Wahl möglich. Wollen Sie sich nicht erheblichem wirtschaftlichem Risiko aussetzen, sollten Sie kein Auto ohne Vollkaskoversicherung mieten. Abzuwägen ist dagegen eine unter Umständen günstigere Vollkasko mit Selbstbeteiligung oder das rundum sorglos Paket Mietwagen ohne Selbstbeteiligung auszuwählen. Eine Mietwagen-Versicherung in den USA umfasst in der Regel immer einen Vollkaskoschutz ohne Selbstbeteiligung, während Sie in den meisten europäischen Ländern die Wahl zwischen einer Mietwagenversicherung ohne sowie mit Selbstbeteiligung haben. Die Höhe der Selbstbeteiligung ist jeweils abhängig vom Autovermieter sowie der gebuchten Fahrzeugklasse.

Was steht auf dem Voucher?
Die Vollkaskoversicherung wird auf dem Voucher als Collision Damage Waiver (CDW) angegeben.

Teilkaskoversicherung/ Diebstahlversicherung

Die Teilkaskoversicherung ist in der Vollkaskoversicherung in aller Regel enthalten.

Einen Teil der im Abschnitt Vollkaskoversicherung genannten Risiken können Sie durch Abschluss einer Teilkaskoversicherung, umgangssprachlich auch Diebstahlversicherung genannt, ausschließen. Die Teilkasko umfasst in der Regel die Risiken Diebstahl des Fahrzeuges oder Teilen davon.

Wird Ihnen also der Mietwagen in der Nacht vor der Haustür gestohlen, so übernimmt die Teilkasko die Kosten. Auch der Einbruchdiebstahl, also die eingeschlagene Seitenscheibe, wird von der Teilkaskoversicherung bezahlt. Aber Achtung, nur bei Einbruchdiebstahl, also wenn auch Fahrzeugteile entwendet werden. Wird nur die Scheibe eingeschlagen ohne etwas zu stehlen handelt es sich um eine Sachbeschädigung die nur durch eine Vollkaskoversicherung abgedeckt ist.

Unter Umständen umfasst die Teilkasko auch Haarwildschäden und Glasbruch. Wie auch bei der Vollkaskoversicherung kann die Teilkasko / Diebstahlversicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen werden.

Wichtiger Hinweis Beachten Sie auch, dass die Teilkaskoversicherung nur Fahrzeug und fest eingebaute Fahrzeugteile abdeckt. Weder das eigene noch das gemietete mobile Navigationssystem, Ihre privaten Gegenstände oder gar Ihr Reisegepäck sind abgedeckt.

Bestes Mietangebot

  • Haftpflicht mit einer hohen Deckungssumme, bspw. 50 Mio. €
  • Vollkasko- und Diebstahlversicherung o. Selbstbeteiligung (Rückerstattung d. Selbstbeteiligung)
  • faire Tankregelung – voll abholen und voll abgeben
  • freie Kilometeranzahl
  • Glas- und Reifenversicherung

Haftpflichtversicherung

Zu den wichtigsten Versicherungen gehört die Haftpflichtversicherung. Sie ist bei der Fahrzeuganmietung verpflichtend. Die Mietwagen-Versicherung deckt Schäden ab, die vom Fahrer sowohl an anderen Personen als auch an Gegenständen verursacht werden. Um im Schadensfall ausreichend abgesichert zu sein, sollte die Haftpflichtversicherung über eine ausreichend hohe Deckungssumme verfügen. Wir empfehlen Ihnen, bei der Buchung immer eine Mietwagen-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von über ein 1 Mio. € auszuwählen. In Deutschland sowie in dem Großteil der anderen EU-Länder ist die gesetzliche vorgeschriebene Deckungssumme ausreichend hoch. In Deutschland liegt Sie für Personenschäden bei 7,5 Mio. €. An diese müssen sich auch die Autovermietungen halten. Grundsätzlich gilt: je höher die Deckungssumme, desto besser.

Haftpflichtversicherungen im Ausland
Während die Deckungssummen in vielen europäischen Ländern ausreichend hoch ist, sieht die Sache im außereuropäischen Ausland schon ganz anders aus. Außerhalb der EU liegt die Summe oft nur bei wenigen tausenden Euro, so zum Beispiel in den USA oder der Türkei. Entsprechend bietet es sich an, in solchen Fällen eine Haftpflicht-Zusatzversicherung abzuschließen.
Sparen Sie nicht am falschen Ende! Um sorgenfrei den Urlaub genießen zu können, sollten Sie den bestmöglichen Versicherungsschutz wählen.

Glas- und Reifenversicherung

Es gibt Schäden am Mietwagen, die werden von der Vollkaskoversicherung nicht abgedeckt. Ein Beispiel sind Schäden an der Scheibe durch einen Steinschlag. Für solche Fälle gibt es die sogenannte Glas- und Reifenversicherung. Eventuell sind mit dieser Mietwagen-Versicherung gleichzeitig auch Dach- und Unterbodenschäden abgesichert. Welche Schadensfälle abgedeckt werden, können Sie in den jeweiligen Mietbedingungen der Autovermietung nachlesen.

Wichtiger Hinweis Damit Sie im Falle eines Schadens nicht von einer unerwarteten Kostenlawine überrollt werden, empfehlen wir Ihnen, sich die Mietbedingungen, vor allem zum Versicherungsschutz, genau durchzulesen.
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