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8. Februar 2015

Am Sonntag bleibt der Motor aus

Während sich die LKW-Fahrer darüber ärgern, sorgt es bei Autofahrern für Freude – das Fahrverbot an Sonntagen für LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen.

Freunde und Gegner dieser Regelung gibt es gleichermaßen. So dient das Verbot in erster Linie dazu, die Wochenendruhe vor unnötigem Lärm zu schützen sowie die Umwelt zu schonen. Die Fernfahrer hingegen merken an, dass dadurch die Fahrten unterbrochen werden, die Fahrer den gesamten Sonntag über auf der Raststätte im LKW verbringen müssen und darüber hinaus noch zu Nachtschichten gezwungen werden.

Es ist also offensichtlich, bei dem Sonntagsfahrverbot scheiden sich die Geister und auch im Ministerrat der EU wird das Thema heiß diskutiert. Dennoch bleibt es vorerst beim Fahrverbot, das an allen Sonntagen in der Zeit von 0 .00 Uhr bis 22.00 Uhr gilt.

Deutschland ist übrigens nicht das einzige Land, in dem bei LKW am Sonntag die Handbremse angezogen bleiben muss. So werden in anderen europäischen Ländern ebenfalls am Sonntag oder generell am Wochenende Fahrverbote verhängt. Die genauen Bestimmungen der zulässigen Gesamtmasse sowie der genauen Zeiten variieren hier jedoch von Land zu Land.

Länder, in denen es weder ein Wochenend-, bzw. ein Sonn- und Feiertagsfahrverbot gibt, sind Dänemark, Schweden, Norwegen, Finnland, Estland, Lettland, Litauen, Portugal und die Niederlande.

Über den Autor Geschrieben von: Tjeerd
Mit mehr als zehn Jahren praktischer Erfahrung in der Autovermietung gibt Tjeerd hilfreiche und zuverlässige Tipps zum Mieten eines Autos. Tjeerd ist ein erfahrener Experte in der Autovermietungsbranche und kennt den Markt in- und auswendig. Er gibt praktische Reisetipps und individuelle Ratschläge, um Reisenden dabei zu helfen, einen Mietwagen zu finden, zu buchen und abzuholen.
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