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1. Juli 2014

Die Autobahnmaut in der Schweiz

Urlauber aufgepasst! Wer seinen Sommerurlaub in der wunderschönen Schweiz verbringt, der muss auf den Autobahnen und Schnellstraßen Mautgebühren entrichten.

Entsprechend gilt für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht bis 3,5 t sowie für Anhänger die Vignettenpflicht. Diese ist immer vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres gültig. Die Jahresvignette kostet 33 € und sollte rechtzeitig angefordert werden, da die Bearbeitung bis zu 14 Tage dauern kann.

Fahrzeuge, die das Gewicht von 3,5 t übersteigen, unterliegen hingegen der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA). Die Höhe der zu entrichtenden Maut richtet sich in diesem Fall nach der gefahrenen Strecke, der Emissionsklasse sowie nach dem Gesamtgewicht.

Urlauber müssen außerdem beachten, dass einige Teilstrecken bzw. Tunnel nicht im Vignettenpreis enthalten sind. So zum Beispiel für den Großer St. Bernhard Tunnel und den Munt-la-Schera-Tunnel. Die Höhe der Gebühren richtet sich je nach Strecke/Tunnel auch hier nach der Art des Fahrzeugs, nach dem Gewicht und in einige Fällen auch nach der Jahreszeit.

Der einfachste Weg eine Vignette für die Schweiz zu erwerben, ist über das Internet. Einfach ein paar Klicks auf der ADAC-Seite oder auf tolltickets.com  und die Vignette ist angefordert.

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