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7. Juni 2013

Kaution bei Mietwagen: was ist zu beachten?

Wer in seinem Urlaub flexibel sein und die Umgebung auf eigene Faust erkunden möchte, der nimmt gerne die Option, sich einen Wagen zu mieten, in Anspruch.

Zu berücksichtigen ist, dass fast bei allen Autovermietungen eine Kaution für den Wagen fällig wird, wobei sich die Höhe nach dem jeweiligen Vermieter, der Fahrzeuggruppe und der vereinbarten Selbstbeteiligung richtet. Diese dient dazu, dass im Falle eines Schadens die hinterlegte Kaution direkt einbehalten wird.

Was passiert im Schadenfall mit der Kaution?

Wurde im Voraus jedoch ein Angebot ohne Selbstbeteiligung oder nur mit reduzierter Selbstbeteiligung gebucht, sieht die Sache ein wenig anders aus. Zwar behält auch hier der Vermieter die Kaution bei einem Schadensvorfall vorerst ein, nachdem jedoch ein Schadensbericht eingereicht wurde, erfolgt im Normalfall die Rückerstattung.

Einzige Ausnahmen sind, wenn beispielsweise die Autoschlüssel verloren oder grob fahrlässig (Unfall unter Alkoholkonsum) gehandelt wurde. In diesem Falle muss der Mieter selbst für den Schaden aufkommen, wobei auch die Haftungsausschlüsse in einigen Fällen variieren können.

Kaution wird in der Regel mit der Kreditkarte hinterlegt

Zum Schluss gilt für die Kaution ebefalls, das sie per Kreditkarte beim Vermieter vor Ort hinterlegt wird. Zu beachten ist hier, das der Hauptfahrer eine auf seinen eigenen Namen ausgestellte und gültige Kreditkarte für die Hinterlegung der Kaution verwenden muss. Bei hochwertigen Mietwagen kann es sogar vorkommen, dass zwei verschiedene auf den Fahrer ausgestellte Kreditkarten verlangt werden.

Foto: Thorben Wengert  / pixelio.de

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