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6. Juli 2013

Licht an auf Europas Straßen

Am Tag Autofahren mit Licht – eine Vorschrift, die in vielen europäischen Ländern bereits selbstverständlich ist. Bestes Beispiel sind hier die skandinavischen Länder, in denen sich die Regel nicht nur aufgrund der langen und dunklen Winter als äußerst sinnvoll erwiesen hat. So verringert die frühzeitige Erkennbarkeit das Unfallrisiko und sorgt somit für mehr Sicherheit auf den Straßen.

Inzwischen besteht in vielen europäischen Ländern bereits eine ganzjährige Lichtpflicht, wobei dieser sowohl inner- als auch außerhalb geschlossener Ortschaften nachgekommen werden muss. In Italien, Russland, Rumänien und Ungarn gilt die Lichtpflicht nur außerhalb der Ortschaften, wobei auch auf den Straßen Portugals nur streckenweise mit Beleuchtung gefahren werden muss. Eine weitere Ausnahme bilden Kroatien, Bulgarien und Moldawien, denn dort besteht die Lichtpflicht innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften nur in den Winterhalbjahren. Letztendlich werden in einigen europäischen Ländern dann auch nur Empfehlungen für die Lichtpflicht ausgesprochen. Demnach ist das Einschalten des Lichts bei Tagfahrten in der Schweiz, Frankreich, Deutschland sowie Österreich von dem guten Willen des jeweiligen Autofahrers abhängig.

Informieren Sie sich daher auf jeden Fall im Voraus über die Regelungen zur Lichtpflicht des Landes, in dem Sie mit dem Auto unterwegs sind. Zwar kommt man in einigen Ländern mit geringen Geldstrafen davon, in anderen dafür aber eben nicht.

 

 

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