Versicherungsbedingungen bei Mietwagen unterscheiden sich von Land zu Land stark, aber im Falle der Kaskoversicherung bestehen auch innerhalb eines Landes, von Autovermietung zu Autovermietung, große Unterschiede.
Was versichert die Kaskoversicherung?
Während die KFZ-Haftpflichtversicherung die Schäden abdeckt, die Dritten durch den Betrieb des Autos entstehen, deckt eine Kaskoversicherung Schäden am eigenen (also dem kaskoversicherten) Fahrzeug. Eine Kaskoversicherung ist keine Pflicht, es kann also jeder Fahrzeughalter und jede Fahrzeughalterin selbst entscheiden, ob und in welchem Umfang er oder sie eine solche Police für das eigene Auto abschließen möchte. Dementsprechend gibt es hier auch bei Mietwagenangeboten große Unterschiede.
Alle Angebote haben gemeinsam, dass die Haftung unter bestimmten Umständen ausgeschlossen ist. Dazu gehören Schäden, die auf Grund grober Fahrlässigkeit (z.B. Fahren unter Drogeneinfluss) entstanden sind, Schäden im Zusammenhang mit Erdbeben oder Kriegsereignissen und vorsätzlich herbeigeführte Schäden. In vielen Tarifen sind auch reine Reifenschäden nicht versichert.
Teilkaskoversicherung
Eine Teilkaskoversicherung greift nur bei ganz bestimmten Schäden, dazu gehören unter anderem: Diebstahl des Fahrzeugs, Glasbruchschäden, Schäden durch Marderbisse oder Zusammenstöße mit Haarwild sowie Unwetterschäden.
Schäden an der Karosserie des Fahrzeugs werden nicht durch eine Teilkaskoversicherung abgedeckt – im Falle eines (selbstverschuldeten) Unfalls, müsste der Schaden also vom Halter oder von der Halterin selbst getragen werden.
Teilkaskoversicherungen werden mit oder ohne Selbstbeteiligung angeboten.
Vollkaskoversicherung
Eine Vollkaskoversicherung schließt die Leistungen der Teilkaskoversicherung mit ein und deckt zusätzlich auch Schäden an der Karosserie sowie Vandalismusschäden ab. Auch hier gibt es Angebote mit oder ohne Selbstbehalt im Schadenfall.
Die Selbstbeteiligung im Schadenfall
Schließt man eine Kaskoversicherung für sein Privatfahrzeug ab, hat man die Wahl zwischen Tarifen mit einer Selbstbeteiligung im Schadenfall oder einer – in der Regel teureren Police – ohne Selbstbeteiligung. Bei Tarifen mit Selbstbeteiligung trägt im Falle eines Schadens oder Diebstahls eine bestimmte – vertraglich festgelegte – Summe der bzw. die Versicherte und die restlichen Kosten übernimmt die Versicherungsgesellschaft. Bei einer Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung wird die Rechnung zur Beseitigung aller versicherten Schäden komplett von der Versicherung getragen.
Die meisten Mietwagenangebote enthalten von Hause aus einen Vollkaskoschutz mit Selbstbeteiligung, wobei es auch Basistarife ganz ohne Kaskoversicherung gibt. In der Regel bieten die Autovermietungen Zusatzversicherungen an, die die Selbstbeteiligung senken oder ganz ausschließen.
Da viele Autovermietungen keine Kasko-Versicherungspolicen bei Versicherungsgesellschaften abschließen, wird in den Angeboten dann von „Vollkaskoschutz“ oder „Haftungsbeschränkung im Schadenfall“ und nicht von einer „Vollkaskoversicherung“ gesprochen. Für die Mieter und Mieterinnen spielt es keine Rolle, wie die Leistung genannt wird. Wichtig ist, ob ein entsprechender Versicherungsschutz enthalten ist und ob es eine Selbstbeteiligung gibt.
Die Höhe der Selbstbeteiligung unterscheidet sich von Land zu Land und auch von Autovermietung zu Autovermietung.
Vollkaskoschutz mit Rückerstattung der Selbstbeteiligung
Bei Angeboten von Mietwagenbrokern (wie z.B. Auto Europe oder Car del Mar) gibt es oft Angebote „mit Rückerstattung der Selbstbeteiligung im Schadensfall“. In diesen Fällen haften die Mieter und Mieterinnen der lokalen Autovermietung gegenüber mit einer Selbstbeteiligung. Normalerweise muss dann eine recht hohe Kaution für das Fahrzeug hinterlegt werden. Sollte es zu einem Schaden oder Diebstahl kommen, behält die Autovermietung die Kaution ein bzw. bucht einen Betrag bis maximal zur vereinbarten Selbstbeteiligung ab. Diese (von der Autovermietung berechnete) Summe, erstattet dann im Nachhinein der Mietwagenbroker, wenn ein entsprechender Tarif gewählt wurde.
Am Ende des Tages hat man dann also keine Selbstbeteiligung gezahlt, allerdings muss man im Falle eines Schadens erstmal in Vorleistung gehen. Diese Variante ist etwas umständlicher als eine Versicherung ganz ohne Selbstbeteiligung, jedoch ist sie im Normalfall auch deutlich günstiger.
In manchen Fällen sind Schäden an Glas- und Reifen der Mietwagen von der Erstattung ausgeschlossen oder müssen extra abgesichert werden.
Auf der Buchungsseite von der Firma Buchbinder ist es möglich ohne Selbstbehalt sich ein guenstiges Fahrzeug zu mieten. Es existieren keinerlei Informationen, dass solch eine Entscheidung „ohne Selbstbehalt“ zu fahren, im Ernstfall bedeutet den Wagenwert zu erstatten.
Solche weitreichende Folgen muessen vor Vertragsbindung genannt werden. Unter den Punkt „Empfohlene Sicherheitsleistung“ gibt es kein Hinweis desbezueglich.
Bei Abholung des Fahrzeugs hat man mich freundlich darauf hingewiesen, das ist nicht seriös, zumal man mir 1000 Euro Kaution berechnete. Weshalb eine Kaution wenn der Selbstbehalt den Wagenwert entspricht?
Wo bleibt das unternehmerische Risiko?
Wir können nicht allzuviel zu den Informationen auf fremden Internetseiten sagen. Allerdings vermuten wir, dass hier ein Missverständnis vorliegt. „Ohne Selbstbeteiligung“ bedeutet ja, dass der Kunde gar nicht haftet, sondern das Risiko ganz bei der Vermieterin liegt. Die genannte Autovermietung bietet hingegen üblicherweise Tarife entweder „mit 500 Euro Selbstbeteiligung“, „mit 1000 Euro Selbstbeteiligung“ und „ohne Vollkaskoschutz“ an. „Ohne Vollkaskoschutz“ bedeutet in diesem Fall, dass der Kunde oder die Kundin in Höhe des Fahrzeugwertes haftet. Bei einer Testbuchung auf der Seite der Autovermietung wurde uns empfohlen einen Vollkaskoschutz abzuschließen.
Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, können Sie uns gern anrufen und wir beraten Sie telefonisch. Sie erreichen uns unter 030 303 202 606.