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6. November 2014

Nicht ins Schlittern geraten!

Wer einen Mietwagen zwischen Herbst und Frühjahr bucht, der sollte daran denken, dass der Wagen bei der Buchung mit der Jahreszeit angepassten Reifen ausgestattet ist. Ist man nämlich mit der falschen Bereifung erwischt, kann es teuer werden. Erst recht, wenn man im Ausland unterwegs ist. Dabei sollte jedem Automieter klar sein, dass die Verantwortung für die richtige Bereifung beim Fahrer liegt.

In der Regel stellen die Mietwagenunternehmen aber eine ausreichend mit Winterreifen ausgestattete Fahrzeugflotte zur Verfügung. Lediglich bei der Buchung muss darauf geachtet werden, ob in dem ausgewählten Angebot Winterreifen inklusive sind oder ob man für diese gegebenenfalls eine extra Gebühr entrichten muss. Es wird daher dringend empfohlen, sich die jeweiligen Mietbedingungen durchzulesen oder direkt bei der Mietwagenfirma nachzufragen. Genauso wichtig ist die Berücksichtigung länderspezifischer Unterschiede.

Obwohl es in Deutschland keine "Winterreifenpflicht" gibt, finden sich in der StVO bezüglich der Verwendung von Winterreifen bestimmte Vorschriften. Der §2 Absatz 3a legt fest, dass ein Kraftfahrzeug bei Wetterverhältnissen, wie Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte, nur mit M+S Reifen gefahren werden darf, die der in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG beschriebenen Eigenschaften entsprechen. Wer auf Nummer sicher gehen will, hält sich am besten an die "O-Regel" - das heißt von Oktober bis Ostern sollten die Winterpneus aufgezogen werden.

In Ländern, in denen es hingegen eine Winterreifenpflicht gibt, kann man davon ausgehen, dass die Mietwagen über eine entsprechende Bereifung verfügen. Trotzdem gilt "Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser".

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