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9. April 2018

Parkscheibe richtig einstellen

Ein Auto mietet man ja zum Fahren - dennoch steht es wahrscheinlich einen großen Teil des Tages irgendwo rum. Ab und zu werden die meisten von uns den Mietwagen dabei an einem Ort abstellen, an dem die Benutzung einer Parkscheibe vorgeschrieben ist.

So wie wir sie heute kennen sehen Parkscheiben seit 1979 aus - damals haben sich die Verkehrsminister der Europäischen Gemeinschaft auf eine einheitliche Regelung geeinigt.

Parkscheiben müssen immer blau sein und 15 x 11 cm groß sein. Außerdem ist in der StVO vorgeschrieben, dass das "P" für "Parken" deutlich auf der Parkscheibe erkennbar sein muss. Die Parkscheiben in anderen Farben oder Größen, die manchmal als Werbegeschenke verteilt werden, sind also nicht zulässig. Ob die Scheibe aus Pappe oder Plastik ist, spielt hingegen keine Rolle.

Welche Zeit stellt man auf der Scheibe ein?

Die Ankunftszeit oder die Zeit, wenn die erlaubte Höchstparkdauer abgelaufen ist? Eingestellt wird immer die Ankuftszeit, wobei hier auf die nächste halbe Stunde aufgerundet wird. Wird das Mietauto um 8:14 geparkt, dann stellt man auf der Parkscheibe also 8:30 Uhr ein.

Wenn die erlaubte Höchstparkdauer (meist sind das eine oder zwei Stunden) abgelaufen ist, dann darf man die Zeit auf der Parkscheibe nicht einfach vorstellen. Es ist vorgesehen, dass der Parkplatz nach Ablauf der Zeit wieder freigegeben wird. Es hindert einen natürlich niemand daran, mit dem Mietwagen einmal um den Block zu fahren und dann an der selben Stelle wieder einzuparken. Wichtig ist, dass andere Verkehrsteilnehmer bei dem Manöver auch die Gelegenheit haben müssen, diesen Parkplatz zu nutzen. Nur einmal kurz vor- und dann wieder zurückzufahren reicht also nicht aus.

Parkt man den Mietwagen ohne Parkscheibe oder überschreitet mit Parkscheibe die erlaubte Höchstparkdauer, dann drohen in Deutschland Bußgelder zwischen 10 Euro und 30 Euro. Im Prinzip kann das Fahrzeug wenn es nicht korrekt (also z.B. mit gültiger Parkscheibe) geparkt ist auch abgeschleppt werden.

Begeht man den Parkverstoß mit einem Mietwagen, dann kommen zu dem verhängten Bußgeld in den meisten Fällen noch Bearbeitungsgebühren der jeweiligen Autovermietung hinzu, die unter Umständen höher sind als das Bußgeld.

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