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26. März 2015

Verkehrsregeln im Kreisverkehr

Das Ende lästiger Ampelkreuzungen war und ist immer wieder aufs Neue die Grundsteinlegung eines Kreisverkehrs. Der Erfolg des Roundabouts hat sich in England bereits seit Jahrzehnten bewährt hat und auch hierzulande geht man nun vermehrt dazu über, Ampelkreuzungen durch Kreisel zu ersetzen.

Der Vorteil der Kreiswunder, die es sowohl in mehrspurigen und einspurigen aber auch in Mini-Ausführungen gibt, ist ihr hohes Sicherheitsniveau. Der Verkehr ist flüssiger und die Vergangenheit hat gezeigt, dass die Unfallzahlen deutlich geringer ausfallen als an Kreuzungen.

Nichtsdestotrotz haben auch die Kreisel ein Sicherheitsrisiko und das ist kein anderer als der Autofahrer selbst. Schließlich gleicht nicht jeder Kreisverkehr dem anderen. Damit Sie zukünftig sicher durch den Kreisverkehr kommen, gibt es hier ein paar nützliche Tipps.

 

Vorfahrt haben die Fahrzeuge im Kreisverkehr (daher Tempo bei Annäherung mindern) Es gilt das Rechtsfahrtgebot Zurücksetzen ist verboten Beim Ausfahren haben querende Fußgänger und Radfahrer Vorrang Beim Einfahren in den Kreisverkehrs haben die Fußgänger keinen Vorrang; Radfahrer auf Radwegen hingegen schon (es sei denn, sie sind durch Verkehrszeichen untergeordnet) Geblinkt wird nur, wenn man den Kreisverkehr verlässt; nicht bei der Einfahrt

Ein kleine Besonderheit bei zweispurigen Kreisverkehren:

Wer innen fährt und den Kreisverkehr verlassen möchte, der muss zunächst blinken und beim Kreuzen dem Außenfahrenden Vorrang gewähren.

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