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18. März 2013

Was man bei Flugreisen beachten sollte

Flugzeugreisende aufgepasst! Wer demnächst mit dem Flieger in den Urlaub oder zum nächsten Geschäftstermin reist, sollte im Voraus einige Dinge beachten, um das gewünschte Ziel sicher und vor allem stressfrei zu erreichen.

Achtung bei Pass- und Zollkontrollen

Wer über die Landesgrenze hinaus reist, sollte sich zuallererst  über die jeweiligen Einreisebestimmungen des Ziellandes informieren. Während das Visum in einigen Ländern bei der Einreise ausgestellt wird, müssen einige Visa vorher beantragt werden. Da dieser Prozess in einigen Fällen länger dauert, sollte man sich rechtzeitig darum kümmern, allein schon falls Probleme oder Rückfragen auftreten.

Für Flüge innerhalb Europas reicht meistens der normale Personalausweis aus, führt die Reise jedoch in die USA, ist ein Reisepass nach amerikanischen Vorschriften, notwendig. Je nach Länge des Aufenthalts, kann ein Visum für die USA über das Internet angefordert werden. Ansonsten bleibt nur der Weg zur Botschaft. Hat man es dann endlich durch die Passkontrollen geschafft, gilt es nun sich auch über die jeweiligen Zollbestimmungen zu informieren. Während einige Länder lockerer mit Geld- und Wareneinführungen umgehen, schlagen andere strenger zu. Unerlaubte oder zu viel eingeführte Waren werden dann oftmals konfisziert und man zahlt am Ende noch so richtig drauf. Auch bei der Mitnahme von Hunden und Katzen sollte man sich vorher die Transportbedingungen durchlesen, da  auch hinsichtlich der Kennungsmarken und bestimmte tierärztlicher Nachweis eingefordert werden können.

Regeln fürs Handgepäck

Natürlich gelten auch für die Mitnahme von Gepäck gewisse Regeln. Gerade hinsichtlich des zugelassenen Gewichtes gibt es je nach Airline unterschiedliche Bestimmungen. Wer also bei der Gepäckaufgabe nicht überraschend für Übergepäck zahlen möchte, sollte sich an das vorgegebene

Gewicht halten.

In gleicher Weise gelten auch für das Handgepäck gewisse Regeln, die man lieber nicht ignorieren sollte. Demnach dürfen Flüssigkeiten oder gelartige Stoffe wie Kosmetik- und Toilettenartikel, Gels, Pasten, Cremes, Lotionen, Gemische aus flüssigen und festen Stoffen, Parfums, Behälter unter Druck, Dosen und Wasserflaschen  nur noch in Behältern mitgeführt werden, die nicht größer als 100 ml oder schwerer als 100 g sind. Dabei sind die Flüssigkeitsbehälter in einem durchsichtigen, wieder verschließbaren Plastikbeutel mit maximal einem Liter Fassungsvermögen zu verpacken.

Ausgenommen von dieser Regelung ist die Mitführung von Medikamenten, Babynahrung oder Diätkost, wobei bei der Sicherheitskontrolle ein Nachweis über die Notwendigkeit der Produkte verlangt werden kann.

Foto: Eisenhans

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