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25. November 2019

Wildunfall mit dem Mietwagen – was tun?

In der dunklen Jahreszeit häuft sich die Zahl der Wildunfälle auf Deutschlands Straßen. Vor allem in den Morgen- und Abendstunden ist die Gefahr groß, dass Rehe, Hirsche oder Wildschweine auf der Suche nach Futter die Straßen überqueren. Pro Jahr kommt es in Deutschland zu mehr als 275.000 Kollisionen mit Tieren, die Schäden in Höhe von ca. 744 Millionen Euro verursachen. Der größte Teil dieser Unfälle betrifft Zusammenstöße mit Rehwild.

Auch wer mit dem Mietwagen unterwegs ist, muss damit rechnen, dass Tiere in der Dämmerung unterwegs sind. Wir verraten Euch wie man sich auf ländlichen Straßen am besten verhält und was man im Fall eines Wildunfalls mit dem Mietwagen tut.

Wildunfälle bei Dämmerung auf Landstraßen

Unabhängig davon, ob man mit dem eigenen Auto oder dem Mietwagen unterwegs ist, gilt: Auf Landstraßen sollte man während der Dämmerung die Geschwindigkeit anpassen. Erst recht, wenn Verkehrsschilder auf Wildwechsel aufmerksam machen.

Entdeckt man am Straßenrand ein Wildtier, drosselt man am besten die Geschwindigkeit und schaltet das Fernlicht aus. Das Scheinwerferlicht blendet die Tiere und sie verlieren dadurch die Orientierung. Da die Tiere außerdem meist nicht allein auftreten, ist Vorsicht vor weiteren die Straße überquerenden Tieren geboten.

Um eine Kollision mit dem Wild zu vermeiden, ist ein kontrolliertes Bremsen wichtig. Auf keinen Fall sollte man den Tieren ausweichen. Im Zweifelsfall sollte man einen Zusammenprall riskieren, bevor der Mietwagen von der Straße abkommt. Darüber hinaus kann man versuchen, die Lichthupe oder die Hupe zu verwenden, um das Tier von der Straße zu scheuchen.

Übrigens: sollte Ihnen einmal ein Elch vor das Auto laufen, ist ausweichen die bessere Taktik. Die Tiere sind deutlich schwerer als einheimische Rehe und Hirsche und haben außerdem viel längere Beine. Durch den höheren Schwerpunkt würde der Elch im Falle eines Zusammenpralls vermutlich die Windschutzscheibe durchstoßen und dabei die Fahrzeuginsassen verletzten.

Was tun nach einem Wildunfall?

Trotz aller Vorsicht, lässt sich in einigen Fällen ein Wildunfall nicht vermeiden. Kommt es zu einem Zusammenprall, ist es wichtig, zuallererst die Unfallstelle richtig abzusichern. Auf jeden Fall sollte man den Warnblinker setzen. Wenn der Wagen noch fahrtüchtig ist, sollte man das Auto am Straßenrand parken.

Bevor man allerdings das Fahrzeug verlässt, ist es wichtig, die Warnweste anzulegen, um von anderen Verkehrsteilnehmern gesehen zu werden. Im Anschluss muss das Warndreieck in einem angemessen Abstand aufgestellt werden. Erst dann sollte man die Polizei verständigen. Diese informiert außerdem den zuständigen Jäger.

Wer kommt für den Schaden am Mietwagen auf?

Nach einem Wildunfall kann es mit der Schadensregulierung mitunter schwierig werden. Besonders dann, wenn das Tier den Wagen nur gestreift hat und davongelaufen ist.

Die Regulierung eines Wildschadens wird normalerweise einfacher, wenn man ein Foto vom Schaden vorlegen kann. Zudem sollte man Blut- und Haarspuren nicht entfernen. Sie sind oft die einzigen Beweise bei einem Wildunfall. Außerdem sollte man sich auf jeden Fall eine Wildunfall-Bescheinigung von der Polizei für die Versicherung ausstellen lassen.

Zeugen vor Ort sind ebenfalls sehr hilfreich. In erster Linie dann, wenn man zum Beispiel dem Tier ausgewichen ist und gegen einen Baum geprallt ist.

Das gilt für Mietwagen-Fahrer: Grundsätzlich werden Schäden aufgrund von Wildunfällen von den Versicherungen abgedeckt. Welche Schäden übernommen werden, hängt allerdings davon ab, ob man einen Vollkasko- oder einen Teilkasko-Schutz wählt.

Speziell bei der Teilkasko-Versicherung ist es nicht unüblich, dass die Versicherer Beweisfotos oder die Wildunfall-Bescheinigung einfordern. Zudem greifen einige Teilkaskoversicherungen nur bei Unfällen mit Haarwild, d. h. mit Hirschen, Wildschweinen, Rehen, Füchsen, Hasen oder Dachsen. Ausgenommen sind Schäden, die durch Kühe, Pferde, Schafe oder andere Tiere entstehen.

Eine Mietwagen-Vollkaskoversicherung deckt Unfallschäden unabhängig von der Tierart ab. Zudem greift sie auch bei einem Unfall, der sich infolge eines Ausweichmanövers ereignet hat.

Sollte im Mietvertrag eine Selbstbeteiligung vereinbart worden sein, wird diese vom Mieter getragen. Sie wird nicht von der Versicherung erstattet.

Wann muss man mit Wildtieren rechnen?

Die klassische Wildunfall-Zeit ist der Herbst. Die Tiere sind auf der Suche nach Nahrung oder suchen neue Einstände. Am aktivsten sind Wildtiere in der Abend- bzw. Morgendämmerung, also in Mitteleuropa zwischen 5 und 8 Uhr sowie zwischen 17 und 22 Uhr. 

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