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12. Juni 2015

Zusatzgebühr für junge Fahrer

Bei der Auswahl des richtigen Mietwagenangebotes gibt es einiges zu beachten: Welche Fahrzeugkategorie ist die richtige? Welche Versicherungen benötige ich? Wie kann ich den Mietwagen bezahlen?

Junge Fahrer – bei den meisten Autovermietungen bedeutet „jung“ jünger als 25 Jahre – müssen zusätzlich auch das Mindestalter für Anmietungen beachten und mit der Berechnung einer sogenannten Jungfahrergebühr rechnen. Diese Gebühr wird auch „Young Driver Charge“ bzw. „Young Driver Surcharge“ genannt.

Ob eine Jungfahrergebühr berechnet wird und wenn ja, bis zu welchem Alter, ist abhängig vom Anmietland und von der jeweiligen Autovermietung. In Deutschland fallen diese Zusatzkosten in vielen Fällen bis zum 23. Geburtstag an, außerhalb Deutschlands normalerweise für alle Fahrer unter 25. Nur sehr wenige Mietwagenfirmen verzichten komplett auf die Berechnung einer Young Driver Charge .

Hin und wieder wird die Jungfahrergebühr auch bei älteren Fahrern die ihren Führerschein erst vor kurzem erworben haben berechnet, so dass zusätzlich zum Alter auch die Dauer des Führerscheinbesitzes eine Rolle spielen kann.

Die Höhe der Gebühr unterscheidet sich von Autovermietung zu Autovermietung und von Land zu Land: in Spanien gibt es Angebote mit Zusatzkosten für junge Fahrer ab 4 EUR pro Tag, in Frankreich werden von manchen Vermietern bis zu 35 EUR pro Tag berechnet. Bei einer kurzen Mietdauer erfolgt die Berechnung meist pro Tag, bei längeren Anmietungen wird normalerweise ein Pauschalbetrag in Rechnung gestellt.

Die Rahmenbedingungen und die Höhe der Zusatzkosten sind jeweils in den Mietbedingungen der einzelnen Angebote zu finden.

Sehr gern beantworten wir Fragen zu unseren Angeboten auch telefonisch: Sie erreichen uns täglich zwischen 8 Uhr und 22 Uhr unter +49 (0) 30 303 202 606.

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