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Mietwagen-Haftpflicht

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Mietwagen-Haftpflicht – die wichtigste Mietwagen-Versicherung

Der Mietwagen und die Haftpflicht

Bei der Mietwagenbuchung gilt es aus den verschiedenen Angeboten das beste herauszusuchen. Dabei unterscheiden sich die Mietwagenangebote zum Teil sehr. Nicht nur die Fahrzeugmodelle sind verschieden, auch bei den Mietwagen-Versicherungen gibt es Unterschiede. Die wichtigste Mietwagen-Versicherung ist die Haftpflicht. Sie ist innerhalb der EU verpflichtend; trotzdem gibt es in den einzelnen Ländern unterschiedliche Regelungen bei der vorgeschriebenen Mindestdeckungssumme.

Bei mietwagen24.de erhalten Sie alle wichtigen Infos rund ums Thema Mietwagen-Haftpflicht. Außerdem verraten wir Ihnen, in welchen Ländern eine Mietwagen-Haftpflicht-Zusatzversicherung sinnvoll ist.

Von der Notwendigkeit der Mietwagen-Haftpflicht

Die Haftpflichtversicherung ist die wichtigste Versicherung für Ihren Mietwagen. Sollten Sie mit dem Leihwagen einen Unfall verursachen, bei dem nicht nur ein Sach-, sondern auch ein Personenschaden entsteht, kann es unter Umständen zu Schäden in Millionenhöhe kommen. Ohne Versicherung bedeutet dies für Sie den wirtschaftlichen Ruin. Für solche Fälle gibt es die Haftpflicht. Sie deckt Personen- und Sachschäden – je nach Höhe der Deckungssumme – vollständig ab.

Zusammengefasst
Die Mietwagen-Haftpflichtversicherung deckt die von Ihnen verursachten Schäden an anderen Fahrzeugen und anderen Verkehrsteilnehmern ab.

Die Haftpflicht-Deckungssumme

Die Deckungssumme meint die maximale Schadenshöhe, die von der Versicherungsgesellschaft im Falle eines Sach- oder Personenschadens gezahlt wird. Innerhalb der EU ist die KFZ-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Jedoch kann die Deckungssumme in ihrer Höhe von Land zu Land unterschiedlich sein. In solchen Fällen bietet es sich an, eine Zusatz-Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Was geschieht, wenn die Schadenssumme die Deckungssumme übersteigt?

Die Mietwagen-Haftpflicht deckt Schäden bis zu einer bestimmten Deckungssumme ab – wie hoch diese ist, ist vertraglich geregelt. Je nach Land und Anbieter sind die Deckungssummen unterschiedlich hoch. Überschreitet die Schadenssumme die Deckungssumme Ihrer Mietwagen-Haftpflicht, müssen Sie die Differenz selbst bezahlen.

Hinweis Die Mietwagenangebote auf mietwagen24.de enthalten immer eine Haftpflichtversicherung. Aber Achtung: Die Höhe der Deckungssumme variiert je nach Land und Autovermietung.

Ist eine Personeninsassenversicherung bei Mietwagen nötig?

Die Personeninsassenversicherung deckt Schäden ab, die Mitreisende im Mietwagen erleiden. Ob die Versicherung Sinn macht, liegt im Ermessen des Fahrers. Die Personeninsassenversicherung ist nicht in den Versicherungen der Veranstalter enthalten und muss zusätzlich abgeschlossen werden. Haben Sie eine Auslandskrankenversicherung, ist keine zusätzliche Insassenversicherung nötig.

Wie hoch sollte die Deckungssumme der Mietwagen-Haftpflicht sein?

Die gesetzlich festgelegte Mindestdeckungssumme – die übrigens auch für Autovermietungen gilt – muss in Deutschland bei Personenschäden mindestens 7,5 Mio. € betragen, bei Sachschäden dagegen 1,12 Mio. €. Jedoch bieten die meisten Versicherungsunternehmen Ihren Kunden hierzulande weitaus mehr als diesen Mindeststandard an. Üblich sind Deckungssummen zwischen 50 und 100 Millionen €. Entsprechend sind Sie bei Unfällen optimal abgesichert.

Etwas anders sieht es im europäischen Ausland aus. Wie bereits erwähnt, unterscheiden sich die gesetzlich vorgeschriebenen Deckungssummen in den jeweiligen Anmietländern. Sich hier allein auf die KFZ-Versicherung zu verlassen, kann im schlimmsten Fall teuer werden. Mitunter sind die Mindestdeckungssummen so gering, dass eine Selbstbeteiligung im Schadensfall wahrscheinlich ist. Aufgrund dessen empfehlen wir Ihnen, sich die Angaben zur Haftpflichtversicherung bei der Mietwagenbuchung genauestens durchzulesen.

Hinweis – andere Länder, andere Sitten Nicht nur innerhalb Europa gelten unterschiedliche Regelungen, auch im außereuropäischen Ausland sind die Versicherungsbedingungen keineswegs einheitlich. So liegt in einigen Ländern die Deckungssumme oft deutlich unter einer Million Euro. In anderen Ländern wiederum ist eine Haftpflichtversicherung gar nicht erst gesetzlich vorgeschrieben.

Wir empfehlen Ihnen, nur Angebote mit einer Deckungssumme von mindestens 1. Mio. € zu buchen oder anderenfalls eine Mietwagen-Haftpflicht-Zusatzversicherung abzuschließen.

Mallorca-Police – die Mietwagen-Haftpflicht-Zusatzversicherung

Den Versicherungsschutz der Mietwagen-Haftpflicht im Ausland können Sie mit der sogenannten "Mallorca-Police" – auch als "Mallorca-Klausel" bezeichnet – erweitern. Bei dieser handelt es sich um eine Zusatzleistung der KFZ-Haftpflichtversicherung, die die Deckungssumme der ausländischen Haftpflichtversicherung auf das Niveau der in Deutschland geltenden Vorschriften anhebt. Das heißt, sollte die Schadenshöhe nach einem Unfall mit einem Mietwagen im Ausland die Deckungssumme der Standard-Haftpflichtversicherung überschreiten, greift die Mallorca-Police.

Die Mallorca-Police wird nicht von den Autovermietungen angeboten. Eventuell ist sie aber in Ihrer privaten KFZ-Haftpflichtversicherung bereits enthalten oder Sie können Sie günstig bei dieser hinzubuchen. Genauso können Sie die Mallorca-Klausel bei Schutzbriefgesellschaften oder Automobilclubs abschließen.

Geltungsbereich der Mallorca-Police

Grundsätzlich gilt die Mallorca-Police europaweit. Allerdings wird der Geltungsbereich von den verschiedenen Versicherern unterschiedlich definiert. Beispielsweise meinen einige Anbieter nur die EU-Länder. Wiederum andere beziehen alle europäischen Länder mit ein. Sie sollten Sie die Mietbedingungen zur Haftpflichtversicherung deshalb genauestens durchlesen oder bei Bedarf direkt bei der Autovermietung nachfragen.

Und was ist außerhalb Europas? Wenn Sie einen Mietwagen außerhalb der EU mieten, sollten Sie dagegen die Traveller-Police abschließen. Sie gilt weltweit und umfasst ähnliche Leistungen wie die Mallorca-Police.

Höhere Unfallgefahr im Ausland

Sie haben bereits seit Jahren einen Führerschein und sind seitdem unfallfrei unterwegs. Sicherlich fragen Sie sich jetzt, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass Sie im Ausland einen Unfall haben. Besonders im Ausland sollten Sie sich nicht ausschließlich auf Ihr Können verlassen. Im Ausland sind viele Dinge ungewohnt. Zudem ist es Ihnen kaum möglich, sich mit allen Verkehrsschildern und Verkehrsregeln in Ihrem Urlaubsland vertraut zu machen. Entsprechend ist der Abschluss einer Zusatz-Haftpflichtversicherung im Ausland äußerst sinnvoll.

In diesen Ländern sollten Sie aufpassen!

In einigen Ländern ist die Haftpflichtversicherung keine Pflichtversicherung. So zum Beispiel in Chile oder Brasilien. Genauso umfassen viele Mietwagenangebote in Indien, Kenia, Mexiko, Mauritius oder Puerto Rico nicht immer automatisch einen Mietwagen-Haftpflichtschutz. Aufgrund dessen sollten Sie sich vor der Buchung die Mietbedingungen zum Thema Haftpflichtversicherung genauestens durchlesen. Achten Sie außerdem darauf, dass Sie nur Angebote mit einem Haftpflichtschutz buchen.

Die Mietwagen-Haftpflicht in den USA

Die Regelung des Haftpflichtschutzes obliegt in den USA den einzelnen Bundesstaaten. In den USA liegen die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung – sofern Sie staatlich festgelegt sind – jedoch deutlich unter den in Europa geltenden Vorschriften. Entsprechend empfehlen wir USA-Reisenden, eine Zusatzhaftpflichtversicherung abzuschließen. Wenn Sie über ein europäisches Portal buchen, ist eine Zusatzhaftpflicht, die die Deckungssumme erhöht, meistens enthalten. Buchen Sie den Mietwagen jedoch erst vor Ort, sollten Sie sich die Mietbedingungen bezüglich der Mietwagen-Versicherungen gründlich durchlesen.

Für wen gilt die Mietwagen-Haftpflicht?

Die Mietwagen-Haftpflicht gilt grundsätzlich für den Fahrer sowie für alle eingetragenen Zusatzfahrer. In den USA ist neben dem Fahrer/in hingegen oft auch der Ehepartner/in mitversichert. Auf jeden Fall sollten Sie dies im Vorfeld mit der Autovermietung abklären.

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