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Mietwagen nach Unfall

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Mietwagen nach Unfall was muss ich beachten?

Wer unverschuldet in einen Autounfall verwickelt wird, wird sich mit einem Sachverständigen, einer Werkstatt und der gegnerischen Versicherung auseinander setzen müssen. Schließlich hat der Geschädigte bei einem Autounfall Anspruch auf Schadenersatz - er muss so gestellt werden, als wäre der Unfall nie passiert. Den Schadenersatz leistet dabei die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.

Auf Nummer sicher geht man, wenn man einen Anwalt für Verkehrsrecht einschaltet. Dieser setzt dann die Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung durch. In der Regel muss die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten für den Rechtsanwalt übernehmen. Wenn man sich darauf nicht verlassen möchte, ist man mit einer Rechtschutzversicherung gut beraten. Oft gibt es Angebote, die sich ausschließlich auf Verkehrsrecht beziehen und verhältnismäßig preisgünstig sind.

Wer mit einem Leihwagen unterwegs ist, profitiert im Falle von Rechtsstreitigkeiten von einer Mietwagenrechtschutzversicherung. Mietwagen24.de bietet eine solche Versicherung in Zusammenarbeit mit der D.A.S. an.

Schadenersatz nach Unfall

Folgende Schadenpositionen müssen dem Unfallgeschädigten ersetzt werden:

  • die Reparaturkosten
  • die Wertminderung des Autos
  • die Kosten für einen Mietwagen / den Nutzungsausfall für die Dauer der Reparatur
  • Kosten für einen Sachverständigen
  • Abschleppkosten
  • Standgeld
  • Kosten für einen Rechtsanwalt
  • Kostenpauschale (z.B. für Telefonkosten)

Wer zahlt den Mietwagen nach einem Unfall?

Der Mietwagen wird von der Versicherung des Unfallverursachers gezahlt wenn die Schuldfrage klar ist. Dabei müssen die Geschädigten auch nicht in Vorleistung gehen - üblicherweise rechnen die Autovermieter direkt mit den Versicherungen ab. Wenn die Versicherung allerdings nicht zahlt, wird sich die Autovermietung mit der Mietwagenrechnung an den Mieter wenden.

Als Unfallgeschädigter muss man der gegnerischen Versicherung gegenüber nachweisen, dass man das verunfallte Auto auch tatsächlich benutzt hätte. Zum Beispiel weil man täglich damit zur Arbeit fährt oder sonstige Termine wahrnimmt. Darüber hinaus muss man auch in der Lage sein, das Auto zu nutzen. Liegt man im Krankenhaus oder ist auf Kreuzfahrt, muss die Versicherung keinen Leihwagen und auch keine Nutzungsausfallentschädigung zahlen.

Wer während der Reparaturdauer nachweislich nur sehr wenige bzw. sehr kurze Strecken mit dem Auto zurückgelegt hätte, hat möglicherweise nur Anspruch auf die Erstattung von Taxikosten. Die Kosten für einen Leihwagen werden dann nicht übernommen.

Wenn man das verunfallte Auto nicht jeden Tag, sondern beispielsweise regelmäßig nur 1 bis 2 Tage pro Woche nutzt, dann steht einem der Mietwagen oder die Entschädigung auch nur für diese 1 bis 2 Tage pro Woche zu.

Welcher Mietwagen steht mir nach einem Unfall zu?

Der Preis für den Mietwagen ist abhängig vom verunfallten Fahrzeug. In den meisten Fällen wird zur Preisberechnung die sogenannte Schwacke-Liste oder die Fraunhofer-Liste herangezogen. Die Fahrzeuge werden hier anhand ihrer Marke und ihres Typs bzw. ihrer Motorisierung einer Gruppe und damit einem Tagessatz zugeordnet. Fahrzeuge, die älter als 5 Jahre sind werden dabei eine Gruppe herabgestuft. Ist das Fahrzeug älter als 10 Jahre erfolgt die Abstufung um 2 Gruppen. Diese Richtwerte werden nicht immer starr befolgt, vor allem wenn es um Sonderfahrzeuge geht oder nachgewiesen werden kann, dass ein kleineres Fahrzeug kein adäquater Ersatz ist. Das kann zum Beispiel bei Minivans mit mehr als 5 Sitzen der Fall sein.

Wie lange gibt es einen Mietwagen nach Unfall?

Anspruch auf einen Mietwagen nach einem Unfall haben die Geschädigten in der Regel nicht nur für die reine Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer. Der Mietwagenanspruch besteht normalerweise auch schon, während man noch auf ein Sachverständigenurteil wartet und auch für die die Dauer einer Bedenkzeit. In der Vergangenheit hielten Gerichte eine Bedenkzeit von 3 bis 10 Tagen für angemessen.

In der Regel besteht der Anspruch auf Entschädigung oder einen Mietwagen also von dem Moment des Unfalls an bis zum Ende der Reparatur. Wichtig ist, dass der Geschädigte einer Schadenminderungspflicht unterliegt. Man darf die Reparatur des eigenen Autos also nicht absichtlich oder schuldhaft verzögern.

Übrigens muss man sein Auto nicht in einer Werkstatt reparieren lassen - man kann das auch selbst tun (wenn man möchte). Als Reparaturdauer wird hier meist die Prognose des Sachverständigen zugrunde gelegt. Die Versicherungen prüfen hier in der Regel allerdings ziemlich genau, ob und was repariert wurde.

Wer sein Auto nicht reparieren lässt oder nicht selbst repariert, hat keinen Anspruch auf einen Mietwagen oder auf Nutzungsausfallentschädigung.

Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden des Unfallautos gehen die Versicherungen von einer Wiederbeschaffungsdauer von 14 Tagen aus. Für diese Zeit wird dann der Mietwagen übernommen. Das ist nicht viel Zeit, vor allem, wenn vorher noch ein Gutachter zurate gezogen werden muss. In einigen Fällen wird die Dauer bis zum Erhalt des Sachverständigengutachtens und eine kurze Bedenkzeit zu den 14 Tagen hinzuaddiert.

Nach Unfall: Mietwagen oder Nutzungsausfall?

Eine der Fragen, die es nach einem Unfall zu klären gilt, lautet: Nehme ich für die Dauer der Reparatur (oder Wiederbeschaffung) einen Mietwagen oder lohnt sich für mich die Nutzungsausfallentschädigung? Wer täglich auf ein Auto angewiesen ist hat die Möglichkeit, die komplette Mietwagenorganisation der Versicherung zu überlassen. Der Leihwagen wird einem von der beauftragten Autovermietung nach Hause, ins Büro oder in die Werkstatt gebracht und am Ende der Mietdauer wird er dort auch unkompliziert wieder abgeholt. Ebenso unkompliziert verlaufen Verlängerungen des Mietvertrags, falls das eigene Auto nicht so schnell repariert wird wie gedacht.

Wenn man nicht unbedingt jeden Tag ein Auto braucht, fährt man vielleicht günstiger, wenn man sich von der Versicherung die Nutzungsausfallentschädigung auszahlen lässt. Man kann sich dann für einige Tage selbst ein Leihauto mieten. Um die Anmietung muss man sich in diesem Fall allerdings selbst kümmern. Bei der Autovermietung muss dann eine Kaution hinterlegt werden und man wird den Wagen auch selbst beim Vermieter abholen und abgeben.

Wer ein paar Tage ganz auf ein Auto verzichten kann, der wird sich wohl für die Entschädigung für den Nutzungsausfall entscheiden. Das ist auch dann ratsam, wenn die Schuldfrage noch nicht eindeutig geklärt ist. Unter Umständen übernimmt die gegnerische Versicherung nicht die kompletten Mietwagenkosten und man muss selbst etwas zur Fahrzeugmiete zuzahlen. Hat man sich stattdessen für die Entschädigung entschieden, bekommt man zwar weniger Geld ausgezahlt wenn einem eine Teilschuld zugesprochen wird, aber man muss selbst nichts zuzahlen.

Das Geld für die Entschädigung kann man übrigens völlig frei verwenden.

Mietwagen nach Panne

Auch nach einer Panne mit dem eigenen Auto fährt man unter Umständen mit einem Mietwagen weiter. Entweder im Rahmen einer Neuwagengarantie oder wenn man einen entsprechenden Schutzbrief abgeschlossen hat. Welche Kosten hierbei übernommen werden lässt sich nicht allgemeingültig formulieren. Ersatzwagen über einen Schutzbrief sind in der Regel Kleinwagen. Die Kosten werden oft nur dann übernommen, wenn die Panne nicht in der Nähe des eigenen Wohnortes passiert ist. Für Mietwagen im Rahmen der Neuwagengarantie gelten wieder andere Regeln. Welche Kosten übernommen werden hängt zum Beispiel ab vom Fahrzeughersteller, vom Modell und auch vom gewählten Leistungspaket.

Sie benötigen nach einem Unfall einen Mietwagen? Rufen Sie uns an: 030 303202606. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

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