EUR (€)
  • Deutsch
    • Kundenbewertungen 9 / 10
  • Bestpreis-Garantie
8. Februar 2018

3 "beliebte" Verkehrsirrtümer

Falsche Annahmen über bestimmte Verkehrsregeln halten sich hartnäckig und werden kaum korrigiert. Manchmal merkt man erst dass man falsch liegt, wenn die Polizei oder gar ein Gericht dies feststellen - das kann dann teuer werden. Besonders teuer wird es, wenn man solche Verstöße mit dem Mietwagen begeht, denn die meisten Autovermieter erheben eine Gebühr für das Weiterleiten von Strafzetteln bzw. für die Übermittlung der Mieterdaten an die Behörden.

Wahrscheinlich wäre ein (verpflichtender?) Auffrischungskurs zum Thema Straßenverkehrsordnung für den einen oder anderen Verkehrsteilnehmer gar keine schlechte Idee. Eine Idee allerdings, die vermutlich nicht so schnell umgesetzt wird.

Da Unwissenheit bekanntlich vor Strafe nicht schützt, haben wir unsere Top 3 der Verkehrsirrtümer hier zusammengestellt:

1.) Bei einer abknickenden Vorfahrt muss man nicht blinken.

Man muss immer blinken, wenn man die Richtung wechselt. Es spielt dabei keine Rolle, ob man auf der Vorfahrtsstraße bleibt oder ob es gar keine andere Möglichkeit gibt als abzubiegen. Nur wer geradeaus fährt muss und darf nicht blinken.

2.) Man darf als Fußgänger einen Parkplatz freihalten.

Eine Parklücke ist ausschließlich für Fahrzeuge da - d.h. sie darf weder von Beifahrern oder Beifahrerinnen noch durch Gegenstände blockiert werden. Es stellt sich nun die Frage, inwieweit es sich als Autofahrer oder Fahrerin lohnt dieses Recht auch durchzusetzen, denn die Fußgänger oder Gegenstände einfach umzufahren, ist ja auch keine praktikable Lösung. Manchmal sollte die Devise dann doch "der Klügere gibt nach" heißen.

3.) Beim Reißverschlussverfahren muss man möglichst frühzeitig die Spur wechseln

Offenbar teilen viele Verkehrsteilnehmer die Sorge, dass sie ganz kurz vor der Verengung der Fahrbahn nicht mehr auf die durchgehende Spur gelassen werden und wechseln die Fahrspur dann zu früh. Dieses (oft beobachtete) Verhalten führt zu Staus und entspricht nicht der Straßenverkehrsordnung. Die Gesetzeslage hierzu ist eindeutig: der Spurwechsel erfolgt erst unmittelbar vor Ende des Fahrstreifens! Der Verkehrsraum wird so optimal ausgenutzt, der Verkehr bleibt im Idealfall im Fluss und es entsteht kein Stau.

 

  1. Home
  2. 3 "beliebte" Verkehrsirrtümer