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3. April 2013

Zollbestimmungen innerhalb der EU

Heute von Spanien nach Portugal, morgen von Frankreich nach Luxemburg und übermorgen  von Belgien in die Niederlande. Nichts einfacher als das, denn statt nerviger Grenzkontrollen darf in der EU heutzutage grenzenlos gereist werden. Viele nutzen dabei auch die Möglichkeit einige Waren zollfrei mit nach Deutschland zu bringen. Nichtsdestotrotz können hinsichtlich verbrauchsteuerpflichtiger Waren, wie beispielsweise Genussmittel, nur bestimmte Menge eingeführt werden. So ist in diesem Sinne das Einführen von Kaffee und kaffeehaltigen Waren auf 10 Kilogramm beschränkt. Auch in Bezug auf die äußerst beliebten Tabakwaren gilt, dass Zigaretten (800 Stück), Zigarillos (400 Stück), Zigarren (200 Stück) und Rauchtabak (1 Kilogramm) nur in begrenzter Menge importiert werden können.

Ebenso gelten für alkoholische Getränke gewisse Richtlinien, sodass jeweils 10 Liter Spirituosen oder alkoholhaltige Süßgetränke, 20 Liter Sherry, Portwein oder Marlsala sowie 60 Liter Schaumwein zollfrei eingeführt werden dürfen. Selbstverständlich kommen auch die Freunde eines richtig guten Bieres nicht zu kurz, denn insgesamt dürfen im Gepäck 110 Liter transportiert werden. Zu den Glücklichsten zählen am Schluss aber doch die Weingourmets, denn für Wein aus anderen EU-Mitgliedstaaten gelten für Deutschland keine vorgeschriebenen Einfuhrmengen.

Wer dann noch kurz mit dem Auto über die Grenze fahren möchte, um günstiger den Tank voll zu machen, der kann dies bedenkenlos tun. Für den immer mal gerne mitgeführten Benzinbehälter gilt jedoch, dass die Kraftstoffmenge von 20 Litern nicht überschritten werden darf.

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