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Führerscheinklassen

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Die Führerscheinklassen

Der Führerschein ist ein amtliches Dokument, das Sie zum Führen bestimmter Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr berechtigt. Das Mindestalter für die unbegleitete und uneingeschränkte Fahrerlaubnis liegt in den meisten Ländern der Welt bei 18 Jahren.

Mit der 1996 in Kraft getretenen EU-Führerscheinrichtlinie einigten sich die EU-Staaten auf eine einheitliche Klasseneinteilung des Führerscheins. Demzufolge wurde festgelegt, dass es auf dem sogenannten EU-Führerschein 15 neue Führerscheinklassen geben wird, die durch Buchstaben gekennzeichnet sind (Eine entsprechende Übersicht der Führerscheinklassen befindet sich auf der Rückseite des neuen Führerscheins in Scheckkartenformat).

Durch die Richtlinie verpflichteten sich die EU-Staaten zu der gegenseitigen Anerkennung der Führerscheine und die Möglichkeit, zeitlich unbegrenzt in der EU zu fahren.

In Deutschland wurde die Richtline zum 1. Januar 1999 umgesetzt. Seitdem gibt es den EU-Führerschein im Scheckkartenformat. Am 19. Januar 2013 trat die 3. Führerscheinrichtlinie in Kraft. Sie besagt, dass alle Scheckkarten-Führerscheine vom 19. Januar 2013 an automatisch auf 15 Jahre befristet werden. Danach muss die Scheckkarte gegen eine neue ausgetauscht werden. Es handelt sich hierbei um einen reinen Verwaltungsakt. Die Fahrerlaubnis bleibt bestehen.

Die Fahrerlaubnis ist jeweils an eine bestimmte Fahrzeugklasse gebunden: Das heißt, dass man für eine gewisse Fahrzeugklasse die entsprechende Fahrerlaubnis vorweisen muss.

Alte Führerscheine behalten ihre Gültigkeit
Trotz der Einführung des EU-Führerscheins und den einheitlichen EU-Führerscheinklassen, behalten die alten "Lappen" (rosa, grau) weiterhin ihre Gültigkeit.

Bis wann müssen alte Führerscheine umgetauscht werden?

Alle alten Führerscheine (rosa und grau), die vor 1999 erworben wurden, müssen bis 2033 umgetauscht werden. Ein vorgelegter Stufenplan des Verkehrsausschusses sah bis dahin einen etappenweisen Umtausch vor, damit beim Umtauschprozess kein zu großer Andrang entsteht. Schließlich sind von den alten Führerscheinen immer noch mehrere Millionen im Umlauf. Der Bundestag segnete diesen Vorschlag jedoch nicht ab, sodass vorerst das Jahr 2033 gültig bleibt.

Mietwagen mieten – welcher Führerschein ist nötig?

Der erste Führerschein, der heute dem normalen PKW-Führerschein entspricht, wurde angeblich im Jahr 1888 an einen Franzosen ausgestellt. Heute, über hundert Jahre später, besitzen mehr als 70 % der Deutschen einen PKW-Führerschein, also den Führerschein Klasse B bzw. alten Führerschein Klasse 3.

B / BE (Klasse 3)

Um einen gewöhnlichen PKW fahren zu dürfen, ist ein Führerschein Klasse B erforderlich. Wenn Sie also einen Mietwagen – unabhängig davon, ob Sie ein Leihauto der Miniklasse, einen Kleinwagen oder einen Van mieten – benötigen, reicht Ihr normaler PKW-Führerschein aus.

Darüber hinaus können Sie mit einem Führerschein der Klasse B einige Nutzfahrzeuge zur Lastenbeförderung bei Autovermietungen mieten. Dazu gehören beispielsweise die praktischen Kleintransporter, Kastenwagen sowie der klassische und lange Sprinter. So können Sie bereits für Ihren Umzug oder Kleintransport ohne LKW-Führerschein einen passenden Transporter bekommen.

Führerscheinklasse B

Mit Ausnahme der Klassen AM, A1, A2 und A dürfen mit dem Führerschein Klasse B Kraftfahrzeuge geführt werden, deren Gesamtmasse 3,5 t nicht überschreitet und die nicht über mehr als 8 Sitzplätze (mit Ausnahme des Führersitzes) verfügen.

Ebenfalls dürfen mit der Fahrerlaubnis B Anhänger gezogen werden, deren Gesamtgewicht nicht mehr als 750 kg beträgt. Anhänger, deren Gesamtmasse über 750 kg liegt, dürfen mit der Führerscheinklasse B nur gezogen werden, wenn die Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger 3,5 t nicht überschreitet.

LKW-Führerscheinklassen: Nutzfahrzeuge ab 3,5 t

Die Kapitäne der Straßen sind die LKWs mit einer Gesamtmasse von mehr als 3,5 t. Sie eignen sich für große Umzüge (3- bis 4-Zimmer-Wohnung) oder für professionelle Lastentransporte.

C1 / C1E (Klasse 3)

Für LKWs mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t, aber nicht mehr als 7,5 t, ist ein Führerschein Klasse C1 erforderlich. Ebenso befähigt der Führerschein C1 den Fahrer dazu, einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg anzuhängen.

Voraussetzung für den Erwerb der LKW-Führerscheinklasse C1 ist die Fahrerlaubnis B. Außerdem wird die Fahrerlabunis C1 nur für 5 Jahre erteilt. Gegen Vorlage einer positiven Eignungsuntersuchung – Gesundheits-Check sowie augenärztliches Gutachten – wird die Erlaubnis jeweils um 5 weitere Jahre verlängert.

Die Vorlage der positiven Eignungsuntersuchung gilt ebenso für die Führerscheinklasse C1E. Sie befähigt den Fahrer zum Führen eines Zugfahrzeugs der Klasse C1 sowie zusätzlich einem Anhänger oder Sattelanhänger, dessen zulässige Gesamtmasse mehr als 750 kg beträgt. Jedoch darf die Gesamtmasse von Kraftfahrzeug und Anhänger nicht mehr als 12 t wiegen.

C / CE (Klasse 2)

LKWs mit einer Gesamtmasse von 12 t dürfen dagegen nur mit einem Führerschein der Klasse CE oder C gefahren werden. Die Führerscheinklasse CE befähigt den Fahrer dazu, Zugfahrzeuge in Kombination mit einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg zu fahren.

Mit dem Führerschein der Klasse C dürfen LKWs mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t gefahren werden. Zusätzlich darf ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 750 kg angehängt werden.

Sowohl die Führerscheinklasse CE als auch die Klasse C dürfen erst ab einem Alter von 21 Jahren erworben werden (Ausnahmen gelten bei bestimmten Ausbildungsberufen). Ebenso wird bei den Führerscheinklassen die Fahrerlaubnis nur für 5 Jahre erteilt. Durch Vorweisen eines Gesundheits-Checks und augenärztlichen Gutachtens wird die Erlaubnis auch hier jeweils um 5 weitere Jahre genehmigt.

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