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Mietwagen-Unfall

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Autounfall mit dem Mietwagen

Nur eine Sekunde nicht aufgepasst und zack, da knallt es. Der Mietwagen hat 'ne Beule, der Lack ist ab und die anderen Unfallbeteiligten sind alles, nur nicht begeistert. In solchen Momenten gilt: Ruhe bewahren und folgende Tipps von mietwagen24 zu berücksichtigen.

So sollten Sie sich nach einem Mietwagen-Unfall verhalten

Zuerst einmal sollten Sie nach einem Unfall mit dem Mietwagen – unabhängig davon, ob Sie im Ausland oder in Deutschland unterwegs sind – die Unfallstelle fachgerecht absichern, eine Warnweste anziehen und falls nötig, Erste Hilfe leisten und den Rettungsdienst rufen.

Im Anschluss sollten Sie, sofern es einen Unfallgegner gibt, die Polizei benachrichtigen, damit diese den Unfall aufnehmen kann (Sie erhalten einen Zettel mit einer Tagebuchnummer). Darüber hinaus müssen Sie einen Unfallbericht ausfüllen. In der Regel legt Ihnen die Autovermietung einen Vordruck des Unfallprotokolls ins Handschuhfach. Ansonsten erhalten Sie das Dokument, in der EU den sogenannten "Europäischen Unfallbericht", auf den Websites der Automobilclubs.

Das Unfallprotokoll sollten Sie nach Möglichkeit mit dem Unfallgegner ausfüllen. Machen Sie zusätzlich Beweisfotos von der Unfallstelle und dem Schaden. Achten Sie außerdem darauf, dass Sie die Daten des Unfallgegners und möglicher Zeugen notieren. Sie können im Nachhinein bei der Schadensregulierung hilfreich sein.

Auch wenn es keinen Unfallgegner gibt und Sie alleine einen Unfall mit dem Mietwagen haben – beispielsweise, wenn Sie gegen einen Hydranten oder ein anderes Verkehrshindernis gefahren sind – sollten Sie die Polizei verständigen.

Kommt diese aufgrund des "kleinen Schadens" nicht zum Unfallort, sollten Sie stattdessen zur nächsten Polizeistation fahren und dort den Unfall melden. Auf jeden Fall ist das Ausfüllen des Unfallberichts wichtig, damit es später keine Probleme mit der Versicherung Ihres Mietwagens gibt.

Risiko Mietwagen-Unfall: Die Gefahr eines Unfalls mit dem Mietwagen ist gar nicht so klein. Vielleicht ist man mit dem Leihwagen nicht so vertraut wie mit dem eigenen Auto. Unter Umständen muss man sich auch in einem anderen Land zurechtfinden und ist deshalb nicht so aufmerksam.

Zuletzt ist es wichtig, dass Sie ebenfalls Ihre Autovermietung vor Ort benachrichtigen. Sofern der Unfallwagen nicht mehr verkehrstüchtig ist, erhalten Sie von dieser einen Ersatzmietwagen und können wieder entspannt Ihren Urlaub genießen

Hinweis Wenn Sie das kaputte Mietauto zurückgeben, geben Sie der Autovermietung ebenfalls den Unfallbericht. Aber aufgepasst! Machen Sie sich von dem Unfallbericht eine Kopie (Handyfoto) oder fragen Sie bei der Autovermietung nach, ob diese Ihnen eine Kopie ausstellen kann.

Exkurs: Rückerstattung d. Selbstbeteiligung

Schließen Sie bei der Mietwagenbuchung eine Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung ab, dann beinhaltet diese die Rückerstattung der Selbstbeteiligung. Genauer genommen bedeutet dies, dass Sie im Falle eines Schadens zuerst in Vorkasse gehen müssen bzw. die von Ihnen gezahlte Kaution von der Autovermietung einbehalten wird. Zurück in Deutschland können Sie sich die Kosten nach dem Einreichen bestimmter Unterlagen (siehe rechte Infobox) jedoch vom Veranstalter zurückholen.

Hinweis Viele Veranstalter setzen für das Einreichen der Unterlagen eine Frist. Sie kann je nach Veranstalter variieren. Wir empfehlen Ihnen deshalb, die Unterlagen so bald wie möglich nach der Mietwagen-Rückgabe einzureichen. Die jeweiligen Fristen finden Sie in den Mietbedingungen Ihres Veranstalters.

Greift bei einem Mietwagen-Unfall die Haftpflicht?

Unterlagen f. Rückerstattung d. Selbstbeteiligung

  • Rückgabeprotokoll / Schadensbericht
  • Mietvertrag
  • Mietwagenrechnung
  • Schadensrechnung o. Kreditkartenabrechnung

    In der Regel sind Kopien der Unterlagen ausreichend. Sollte die Autovermietung die Original-Belege verlangen, machen Sie für Ihre Unterlagen Kopien.

Bei einem Autounfall mit dem Mietwagen muss die Schadensregulierung geklärt werden. Wie jedes Auto, muss auch der Mietwagen gesetzlich haftpflichtversichert sein. Die Mietwagen-Haftpflicht deckt dabei alle Schäden ab, die der Fahrer an Gegenständen und Personen, die sich nicht im Mietwagen befinden, verursacht hat. So übernimmt sie beispielsweise Reparaturen an anderen Fahrzeugen oder den Krankenhausaufenthalt der zu Schaden gekommenen Personen.

Die Mietwagen-Haftpflicht greift dagegen nicht, wenn der Fahrer grob fahrlässig handelt. Kommt es zum Beispiel zu einem Mietwagen-Unfall durch Alkoholeinfluss oder durch das Telefonieren am Steuer, dann entfällt der Versicherungsschutz der Mietwagen-Haftpflicht .

Was passiert bei einem Mietwagen-Unfall im Ausland?

Unabhängig davon, ob Sie mit dem eigenen oder einem Mietwagen unterwegs sind, sollten Sie auch im Ausland bei einem Autounfall zuerst einmal einen kühlen Kopf bewahren. Das heißt, Sie sichern auch hier zuerst die Unfallstelle ab, leisten erste Hilfe und verständigen bei Bedarf den Rettungsdienst sowie die Polizei.

Ein Mietwagen-Unfall im Ausland kann jedoch schnell zum Alptraum werden, wenn Sie keinen ausreichenden Versicherungsschutz haben. Zwar ist die Kfz-Haftpflichtversicherung auch für Mietwagen in Europa verpflichtend, die Höhe der Deckungssumme variiert in den einzelnen Ländern jedoch stark. In einigen Ländern außerhalb Europas ist die Kfz-Haftpflicht sogar gar nicht verpflichtend. Sie sollten sich bei der Mietwagenbuchung die Bedingungen zur Kfz-Haftpflicht genauestens durchlesen und gegebenenfalls eine Zusatzhaftpflichtversicherung abschließen.

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