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Transporter-Versicherung

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Transporter-Versicherung


Unabhängig davon, ob Sie einen PKW-Mietwagen oder einen günstigen Transporter mieten, ein ausreichender Versicherungsschutz ist notwendig, damit Sie im Fall eines Schadens oder Unfalls ausreichend abgesichert sind und Sie nicht von einer unerwarteten Kosten-Lawine überrollt werden. Vor allem bei einem Umzug mit einem Miettransporter, sei es ein Sprinter oder LKW 7,5 t, ist das Risiko hoch, dass man beim Rangieren irgendwo aneckt. Vielleicht hinterlassen aber auch sperrige Möbelstücke unerwartet hässliche Schrammen am Mietfahrzeug. Das Team von mietwagen24.de verrät Ihnen, mit welchem Versicherungsschutz Sie sorgenfrei umziehen.

Transporter-Versicherung: Sie haben die Wahl!

Wenn Sie günstig einen Transporter mieten, sind im Preis meist eine Haftpflichtversicherung sowie eine Vollkaskoversicherung enthalten. Ohne eine Haftpflichtversicherung ist weder ein Mietauto noch ein Umzugswagen im Straßenverkehr zugelassen. Die Vollkaskoversicherung ist ebenfalls ein absolutes Muss, da Sie nur mit dieser gegen selbstverschuldete Schäden versichert sind.

Aber aufgepasst!

Die Deckungssumme kann sich bei den Haftpflichtversicherungen unterscheiden. Wenn Sie einen Umzugswagen mieten, sollten Sie darauf achten, dass die Deckungssumme mindestens 1 Million € beträgt. So sind Sie ausreichend gegen Personen- und Sachschäden gesichert.

Bei der Vollkaskoversicherung gibt es ebenfalls Unterschiede. So gibt es Miettransporter-Angebote, bei denen der Vollkaskoschutz eine Selbstbeteiligung beinhaltet. Sie liegt je nach Mietangebot ca. zwischen 750 und 1.000 €. Rundum sorgenfrei sind Sie hingegen mit einer Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung unterwegs. Meist sind diese Mietangebote etwas teurer als die Angebote mit Selbstbeteiligung.

Wir klären auf – Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung (mit Rückerstattung)

Wenn Sie einen günstigen Transporter oder Leihwagen mieten, werden Sie Angebote finden, bei denen Sie einen Vollkasko- und Diebstahlschutz ohne Selbstbeteiligung mit dem Zusatz "Rückerstattung der Selbstbeteiligung" buchen. Doch was bedeutet das eigentlich?

Sollte es zu einem Schadensfall kommen, müssen Kunden zunächst für den Schaden in Vorleistung gehen. Im Anschluss können sich die Kunden die Kosten vom Veranstalter zurückerstatten lassen.

Im Fall eines Schadens oder Unfalls muss in jedem Fall die Polizei sowie der lokale Autovermieter benachrichtigt werden. Kommt die Polizei bei einem kleinen Schaden nicht zur Unfallstelle, sollte man zur nächsten Polizeistation fahren, um den Unfall dort aufnehmen zu lassen.

Um die Kosten vom Veranstalter erstattet zu bekommen, müssen alle wichtigen Dokumente eingereicht werden. Dazu gehören:

  • eine Kopie des lokalen Mietvertrags
  • der Rückgabebeleg des Mietfahrzeugs
  • der Schadensbericht/Unfallbericht des Autovermieters
  • Nachweis über Selbstbeteiligungs- oder Kautionszahlung (z.B. Kreditkartenauszug oder Quittung)
  • Polizeibericht (meist Kopie ausreichend)
Tipp: Machen Sie Fotos vom Unfallort und vom Schaden. So können Sie später den Sachverhalt genau darstellen.

Nützliche Zusatzversicherungen

Die Haftpflicht und die Vollkasko sind nur die halbe Miete. Äußerst sinnvoll beim Anmieten eines Umzugswagens ist eine Diebstahlversicherung sowie eine Glas- und Reifenversicherung.

Der beste Versicherungsschutz

  • Haftpflicht mindestens 1
    Mio. € Deckungssumme
  • Vollkaskoversicherung o. Selbstbeteiligung (Rück-erstattung d. Selbstbeteiligung)
  • Diebstahlversicherung o. Selbstbeteiligung (Rück-erstattung d. Selbstbeteiligung)
  • Glas- und Reifenversicherung

Die Diebstahlversicherung sichert Sie gegen den Diebstahl des Umzugs-LKWs ab. Sie umfasst jedoch nicht die Privatgegenstände. Ebenfalls greift die Diebstahlversicherung für den Transporter nicht, wenn es zum Diebstahl durch den Verlust des Schlüssels kommt.

Von der Vollkaskoversicherung ausgenommen sind Glas und Reifen sowie Dach und Unterboden. Um sich vor solchen Schäden zu schützen, gibt es die Glas- und Reifenversicherung. Lesen Sie in den Mietbedingungen nach, welche Schäden genau durch eine Glas- und Reifenversicherung abgedeckt werden.

Hinweis: Die Versicherungen greifen nur, wenn der angemeldete Hauptfahrer sowie der eingetragene Zusatzfahrer hinterm Lenkrad sitzen. Alle anderen Personen sind nicht versichert!

Wir sind täglich für Sie da!

Haben Sie Fragen zur Transporter-Buchung oder eine allgemeine Frage? Dann rufen Sie uns an! Unsere Kollegen vom Kunden-Support sind täglich für Sie da und helfen Ihnen gerne dabei, ein passendes Mietangebot für Sie herauszusuchen.
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